Alle Kategorien
Suche

Bahncard 100 vom Arbeitgeber bezuschussen lassen

Mit der Bahn günstig zur Arbeit fahren.
Mit der Bahn günstig zur Arbeit fahren.
Dienstlich durchgeführte Reisen müssen nicht zwangsläufig mit dem eigenen oder mit dem Firmen-Pkw durchgeführt werden. Eine Alternative stellt die Bahncard 100 dar, die vom Arbeitgeber bezuschusst werden kann.

Einsatzzweck der Bahncard 100

Möchte Ihr Arbeitgeber die Bahncard 100 komplett übernehmen oder zumindest einen Zuschuss hierfür zahlen, dann dürfen Sie die Bahncard zu folgenden Zwecken nutzen:

  • Sie dürfen mit der Bahncard 100 Ihre regulären Fahrten zur Arbeit und wieder in Ihre Wohnung durchführen.
  • Sie können mit der Bahncard 100 auch Dienstreisen unternehmen.
  • Ferner dürfen Sie die Bahncard 100 auch privat nutzen. In der Regel wird dies deswegen akzeptiert, da der private Anteil meistens derart gering ausfällt, dass man ihn im wahrsten Sinne des Wortes unter den Teppich kehren kann.

Wie viel der Arbeitgeber übernehmen kann

Dem Arbeitgeber stehen diverse Möglichkeiten offen, wenn er Ihnen einen Zuschuss zur Bahncard 100 geben möchte:

  • Er kann die Kosten für die Bahncard 100 komplett übernehmen. Nachfolgende Kosten, die durch Bahnfahrten entstehen, können ebenfalls komplett vom Arbeitgeber übernommen werden. Dies kann deshalb durchgeführt werden, weil die Kosten mit der Bahncard wesentlich geringer sind, als wenn Sie mit Ihrem eigenen Pkw oder mit dem Firmenwagen fahren würden.
  • Ihr Arbeitgeber kann Ihnen auch nur einen bestimmten Zuschuss zur Bahncard 100 geben. Dies kann entweder über den Lohn geschehen, oder er bezahlt Ihnen die Bahncard per Fahrtkostenerstattung. In diesem Fall muss nur darauf geachtet werden, dass es sich dann um einen steuerpflichtigen Lohnanteil handelt. Die Lohnsteuer könnte der Arbeitgeber übernehmen oder den steuerpflichtigen Lohnanteil mit einer pauschalen Lohnsteuer von 15% belegen.
  • Wird die Bahncard 100 hauptsächlich dazu verwendet, um Dienstreisen durchzuführen oder um eine Einsatzwechseltätigkeit abzudecken, dann handelt es sich beim Zuschuss nicht um einen steuerpflichtigen Lohn. Auf der anderen Seite können Sie als Arbeitnehmer keine Werbungskosten für die Fahrten absetzen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, welcher der oben genannten Fälle auf Sie zutrifft und welche Variante sich steuerlich am günstigsten auswirkt, dann sollten Sie in jedem Fall einen Lohnsteuerberater aufsuchen.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
Teilen: