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Was sind Werbungskosten? - Eine einfache Erklärung

Werbungskosten sind berufsbedingt.
Werbungskosten sind berufsbedingt.
Kosten sind eigentlich unangenehm. Bei den Werbungskosten ist dies anders. Sie reduzieren Ihre Steuerlast. Wenn Sie wissen, was Werbungskosten sind, macht sogar die Steuererklärung Spaß.

Werbungskosten sind in der Sprache des Gesetzes alle "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung Ihres Arbeitseinkommens". Bei selbstständig tätigen Personen heißen diese Werbungskosten Betriebsausgaben. Die beruflich bedingten Aufwendungen sind abzugrenzen von den Kosten für die allgemeine Lebensführung.

Werbungskosten erhöhen das Nettogehalt

  • Es handelt sich also um alle Kosten, die Ihre beruflichen Aktivitäten mit sich bringen. Werbungskosten reduzieren das zu versteuernde Einkommen.
  • Als Arbeitnehmer dürfen Sie einen Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € (Stand 2012) geltend machen, ohne dass Sie die Werbungskosten im Einzelnen nachweisen müssen. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Pauschbetrag automatisch. Sie brauchen daher keine Einkommensteuererklärung einzureichen, wenn Ihre Werbungskosten über diesen Pauschbetrag nicht hinausgehen.
  • Eine Einkommensteuererklärung ist für Sie als Arbeitnehmer dann vorteilhaft, wenn Sie höhere, über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 € liegende Werbungskosten im Detail nachweisen können.

Das sind typische Aufwendungen

  • Typische Werbungskosten sind beispielsweise die Fahrtkosten von Ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz. Fahren Sie mindestens 15,5 km zur Arbeit, übersteigen Ihre Aufwendungen bereits den Arbeitnehmerpauschbetrag (15 km x 0,30 € x 220 Arbeitstage = 1.023 €).
  • Weitere Werbungskosten sind Ihre Arbeitsmittel. Dies sind alle Gegenstände, die Sie sich aus beruflichen Gründen anschaffen (Computer, Schreibtisch, Aktenkoffer). Liegt der Kaufpreis über 410 €, müssen Sie diesen über die Nutzungsdauer verteilt abschreiben (Computer 3 Jahre).
  • Werbungskosten sind auch Ihre Fortbildungskosten, Fachliteratur, Beiträge zu Berufsverbänden, Reinigungskosten für Ihre Berufskleidung, Kosten für einen beruflich erforderlichen Führerschein und Bewerbungskosten für einen Arbeitsplatz.

Profitieren Sie von einer Lohnsteuerermäßigung vorab

  • Können Sie abschätzen, dass Sie im laufenden oder kommenden Jahr hohe Werbungskosten haben werden, können Sie ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt stellen. Das Finanzamt trägt auf Ihrer Lohnsteuerkarte einen erhöhten Freibetrag ein.
  • Ihr Arbeitgeber zieht diesen Freibetrag sodann von Ihrem zu versteuernden Bruttogehalt ab und zahlt Ihnen netto mehr Gehalt aus. Voraussetzung ist allerdings, dass der Werbungskostenpauschbetrag um mindestens 600 € überschritten wird. Ansonsten rentiert sich der Verwaltungsaufwand nicht. Ansonsten können Sie Ihre erhöhten Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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