Was Sie benötigen:
- Fachkundigen Rat zum Thema Artenschutz
Die Bekämpfung von Fledermäusen ist strafbar
- Von einer Bekämpfung von Fledermäusen ist generell erst einmal abzusehen.
- Die Fledermaus, egal welcher Art, steht in ganz Deutschland unter Naturschutz. Das heißt, es ist strafbar sie zu entfernen, zu vertreiben, umzusiedeln oder gar zu töten.
Die Fledermaus vorsichtig aufspüren
- Um herauszufinden, ob Sie tatsächlich eine Fledermaus-Gruppe auf dem Dachboden oder am Haus haben, sollten Sie sich dort einmal genauer umschauen.
- Seien Sie dabei vorsichtig und stören Sie die Fledermäuse nicht, da sie sehr empfindlich sind. Hüten Sie sich auch davor, die Fledermaus anzufassen.
- Leuchten Sie mit einer Taschenlampe in die Ecken und Nischen des Dachbodens oder am Haus. Auf diese Weise entdecken Sie die Tiere sehr gut.
- Achten Sie beim Begehen des Dachbodens auch auf Kot oder unverdaute Insektenreste. Sie sind ein indirekter Hinweis auf Fledermäuse.
Fledermäuse an der Häuserfassade oder auf dem Dachboden erinnern oft an altertümliche Horrorfilme. …
Insekten-Bekämpfung mit der Fledermaus
- Wenn Sie eine Fledermaus und ihre Artgenossen auf dem Dachboden oder am Haus finden, ist das an sich ein gutes Zeichen.
- Zum Einen helfen ihnen Fledermäuse bei der Bekämpfung anderer Schädlinge, wie Insekten und hierbei insbesondere Mücken.
- Zum Anderen fühlen sich Fledermäuse nicht überall wohl, da sie nicht überall die Unterschlupfmöglichkeiten finden, die sie benötigen.
- Erweist sich Ihr Dachboden beispielsweise als Fledermaus-Quartier, sollten Sie ihn schützen. Schließlich gehört die Fledermaus zu einer bedrohten Art und steht unter Naturschutz.
Im dringenden Fall Hilfe von Fledermaus-Experten aufsuchen
- Falls Sie die Vorstellung von einer Fledermaus-Gruppe unter Ihrem Dach allerdings beunruhigt, sollten Sie sich nicht entmutigen lassen.
- Setzen Sie sich mit einer Naturschutzorganisation, zum Beispiel dem NABU in Ihrer Region, oder einem Fledermaus-Verein in Verbindung, der sich in Sachen Artenschutz bestens auskennt.
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