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Familienversicherung in der GKV - das sollten Sie beachten

Familienmitglieder kostenlos in der GKV versichern
Familienmitglieder kostenlos in der GKV versichern © Stephanie_Hofschlaeger / Pixelio
Ein großer Vorteil, den die gesetzliche Krankenversicherung gegenüber der privaten Krankenversicherung hat, ist die Familienversicherung. In der GKV können sich nämlich manche Personen kostenlos mitversichern. Allerdings sind in dem Zusammenhang einige Bedingungen zu beachten und Voraussetzungen zu erfüllen.

Was beinhaltet die Familienversicherung und wie funktioniert sie?

Die Familienversicherung basiert im Prinzip auf dem Grundsystem der GKV, bei dem es sich um ein Sozialversicherungssystem handelt. Aufgrund dieses „sozialen“ Systems dürfen sich manche Personen kostenlos beim Hauptversicherten mitversichern.

  • Die Familienversicherung gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie beinhaltet, dass sich bestimmte Personen kostenlos mitversichern können, falls ein beitragzahlender Hauptversicherter vorhanden ist.
  • Die Funktionsweise ist relativ einfach, denn wer familienversichert ist, kann die Krankenversicherung auf genau die gleiche Art und Weise wie der Hauptversicherte nutzen, nur eben ohne Beiträge zahlen zu müssen. Bei den Leistungen gibt es keine Unterschiede zwischen den Versicherten.

Wer darf sich in der GKV familienversichern?

Es dürfen sich natürlich nicht alle Personen einfach kostenlos in der GKV familienversichern. Außerdem sind gewisse weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Grundsätzlich zählen zunächst einmal die Ehepartner und Lebenspartner (eingetragene Lebensgemeinschaft) zu den Personen, die sich familienversichern dürfen. Zum berechtigten Personenkreis zählen zudem Kinder (leiblich und adoptiert), die Kinder von bereits familienversicherten Kindern sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Stiefkinder, Enkel und Pflegekinder.
  • Um sich familienversichern zu können, muss die Person nicht nur zum zuvor genannten Kreis gehören, sondern das familienversicherte Krankenkassenmitglied muss darüber hinaus seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Ganz wichtig ist es, dass bestimmte Einkommensgrenzen beachten werden müssen. Das trifft sowohl für Ehepartner als auch für Kinder zu. Familienversichern dürfen Sie sich nur dann, wenn Sie monatlich regelmäßig nicht mehr als 375 Euro Einkommen erzielen (aus selbstständiger Tätigkeit) oder einen sogenannten Minijob haben und hier nicht mehr als monatlich 400 Euro an Einkommen erzielen.
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