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Erstlingsgeld beantragen - so geht's

Richten Sie den Kinderbereich liebevoll her.
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Erstlingsgeld ist eine Unterstützung für schwangere Frauen, die von dem Geld die Erstanschaffungen für das Neugeborene kaufen können. Erstlingsgeld können Sie auch für das zweite Kind beantragen.

Erstlingsgeld beantragen

  • Wenn Sie schwanger sind und finanzielle Unterstützung brauchen, dann können Sie Erstlingsgeld beantragen. Um Erstlingsgeld beantragen zu können, dürfen Sie ein gewisses Einkommen nicht überschreiten.
  • Das Erstlingsgeld ist für schwangere Frauen gedacht, die sehr wenig Geld haben, bzw. am Existenzminimum leben. Daher bekommen nur die Frauen Erstlingsgeld, deren Einkommen einen gewissen Satz nicht übersteigt. Bei ProFamila zum Beispiel dürfte ihr gesamtes Bruttoeinkommen, also Ihr Gehalt inklusiv Steuern (also Steuern noch nicht abgezogen) plus Kindergeld, Wohngeld und aller weiteren Einnahmen den Betrag von 3180 Euro nicht überschreiten, wenn Sie Erstlingsgeld beantragen wollen.
  • Die maximale Höhe Ihres „erlaubten“ Einkommens kann von Organisation zu Organisation unterschiedlich sein. Oft gibt es dann Pauschalbeträge zum Beispiel für Schwangerschaftskleidung (zum Beispiel 140 Euro), die Einrichtung des Kinderzimmers, Kleidung etc (weitere 550 Euro). Natürlich müssen Sie die entsprechenden Kaufbelege später vorweisen.
  • Sie können sich hierzu ausführlich bei verschiedenen Stellen wie ProFamilia, der Caritas, der Stiftung Mutter und Kind e.V oder anderen Frauenberatungsstellen beraten lassen. Beantragen Sie das Erstlingsgeld auf alle Fälle noch während der Schwangerschaft. Danach wird ein Antrag leider angelehnt. 

So läuft die Unterstützung ab

  • Zu einem Beratungsgespräch können Sie gehen, sobald Sie feststellen, dass Sie schwanger sind. Den Antrag auf Erstlingsgeld können Sie stellen, sobald Sie Ihren Mutterpass haben, also „amtlich“ schwanger sind. Formulare etc. erhalten Sie vor Ort.
  • Außerdem müssen Sie Ihre Kontoauszüge vorweisen und versichern können, dass Sie wirklich nur über gar kein bzw. nur ein geringes Einkommen verfügen. Ihr Antrag wird dann sorgfältig geprüft. Bei falschen Angaben (zum Beispiel das Verschweigen von Nebenjobs oder weiteren Konten) machen Sei sich strafbar.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Geld in der Regel auf Ihr Konto. In besonderen Fällen wird man Ihnen auch Geld oder Ausstattung zur Überbrückung überlassen.
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