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Kinderzuschlag: Antrag - so füllen Sie die Unterlagen richtig aus"

Ist Ihr Kind unter 25, können Sie einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.
Ist Ihr Kind unter 25, können Sie einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.
Wer Kinder hat und mit seinem Gehalt den eigenen Lebensunterhalt decken, aber nicht den Unterhalt vom eigenen Nachwuchs decken kann, kann einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.

Was Sie benötigen:

  • Antragsformular

So stellen Sie einen Antrag auf Kinderzuschlag

  • Wer den Kinderzuschlag beantragen will, erhält die Antragsformulare bei der Arbeitsagentur. Dort können Sie alle erforderlichen Formulare schnell und bequem herunterladen.
  • Beachten Sie, dass Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst ein Zusatzblatt benötigen, was Sie dort ebenfalls herunterladen können. Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten Sie ebenfalls ein Zusatzblatt.
  • Beziehen Sie bereits für eins Ihrer Kinder den Zuschlag, so können Sie mit einem speziellen Formular die Leistung für ein weiteres Kind beantragen.
  • Es gibt auch ein spezielles Blatt für Selbstständige.
  • Zusätzlich zu dem Antrag müssen Sie Auskunft über die Unterkunftskosten angeben und eine Vermögenserklärung ausfüllen.
  • Haben Sie ein Attest über einen Mehrbedarf an kostenintensiver Ernährung, so müssen Sie auch hierzu ein Formular ausfüllen.
  • Drucken Sie sich die nötigen Formulare aus. Haben Sie Rückfragen, so wenden Sie sich an die Familienkasse, dort können Sie auch erfragen, welche Blätter Sie ausfüllen müssen und welche Nachweise Sie darüber hinaus benötigen.
  • Schicken Sie die ausgefüllten Formulare an die zuständige Familienkasse. Sie werden in Kürze ein Schreiben erhalten, in dem Ihnen eine Frist gesetzt wird, bis zu der Sie noch erforderliche Nachweise einreichen müssen. Halten Sie unbedingt diese Frist ein.

Die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

  • Wer zu wenig verdient, um den Lebensunterhalt der Kinder zu zahlen, kann den Kinderzuschlag erhalten. Möglich ist es hierbei, maximal 140 Euro pro Kind zu bekommen. Der Grund in dieser Leistung liegt darin, dass es vermieden werden soll, dass Familien ergänzend zu ihrem Einkommen Arbeitslosengeld II benötigen.
  • Ihr Kind sollte noch keine fünfundzwanzig Jahre alt sein, nicht verheiratet sein und noch bei Ihnen wohnen.
  • Sie sollten Kindergeld erhalten oder eine Kinderzulage.
  • Ein weiteres Kriterium ist, dass Ihr Einkommen über der gesetzlichen Mindestgrenze und unter der Höchstgrenze liegt.
  • Sie können sich an die Arbeitsagentur und an das Bundesministerium für Familie wenden, um konkret zu erfragen, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet bei der Familienkasse.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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