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Besitzanzeigendes "s" im Deutschen - diese Regeln sollten Sie kennen

Wer fängt frischen Fisch? Fischer's oder Fischers Fritz?
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Der Buchstabe "s" ist im Deutschen der am vierthäufigsten verwendete Konsonant. Dies mag daran liegen, dass er nicht nur in Wortstämmen vorkommt, sondern darüber hinaus auch eine besitzanzeigende Funktion besitzt. Ein besitzanzeigendes "s" wird dabei auf eine bestimmte grammatikalische Weise verwendet, die Sie verstehen sollten.

So verwenden Sie ein besitzanzeigendes "s" richtig

Ein besitzanzeigendes "s" verweist im Deutschen stets auf einen Genitiv. Um diesen orthografisch richtig zu bilden, sollten Sie folgende Regeln kennen.

  • Die Bildung des Genitivs erfolgt im Deutschen häufig dadurch, dass ein besitzanzeigendes "s" an das jeweilige Wort oder den jeweiligen Namen angehängt wird. Zum Beispiel "die Räder des Autos", "die Nase des Vaters", "der Ball Sebastians" usw. 
  • Zu bemerken ist, dass dabei in der Regel (s. u.) kein Apostroph verwendet wird, um das "s" vom Wortstamm abzutrennen, sondern dass dieses ohne weitere Markierung einfach daran angehängt wird.
  • In manchen Fällen tritt allerdings ein sogenanntes flüchtiges "e" auf, welches zwischen Wortstamm und besitzanzeigend "s" gesetzt werden kann. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Ausdruck "die Blätter des Baumes".

Wann wird ein Apostroph anstelle des "s" verwendet?

In bestimmten Fällen kann ein Apostroph bei Eigennamen auch ein besitzanzeigendes "s" ersetzen. Dies ist dann der Fall, wenn der Name selbst mit einem stimmlosen s-Laut endet und der Genitiv nicht anderweitig zum Ausdruck gebracht wird.

  • So schreibt man zur Benennung des bekannten kommunistischen Werkes "Das Kapital" von Karl Marx nicht etwa "Marx's Kapital", sondern einfach "Marx' Kapital", da bei der Aussprache kein Unterschied hörbar ist.
  • Diese Verwendung eines Apostrophs anstelle von einem besitzanzeigenden "s" ist allerdings nicht bei nachgestellten Genitiven möglich. "Das Kapital Marx' ist ..." ist insofern keine anerkannte Schreibweise und müsste anderweitig - zum Beispiel mit der Präposition "von" - zum Ausdruck gebracht werden.   
  • Ein besitzanzeigendes "s" durch die Verwendung eines Apostrophs vom Wortstamm abzutrennen, ist nach der neuen deutschen Rechtschreibung nur angebracht, um damit die Grundform eines Eigennamens zum Ausdruck zu bringen.

Wenn Sie diese Grundregeln beachten, sollten Ihnen die Verwendung des besitzanzeigenden "s" in Zukunft keine Schwierigkeiten mehr bereiten.

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