Das deutsche Gaststättengesetz regelt den Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes innerhalb und außerhalb einer Gaststätte. Aus besonderem Anlass gibt es die Möglichkeit, eine Ausschankgenehmigung unter erleichterten Voraussetzungen zu erhalten.
Gewerbeanmeldung und Gaststättenerlaubnis für gewerbsmäßiges Betreiben einer Gaststätteneinrichtung
- Wer gewerbsmäßig eine Gaststätte betreiben möchte, muss sich um eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt kümmern. Die Anmeldung nimmt jenes Gewerbeamt vor, in dessen Bereich der jeweilige Gewerbebetrieb angesiedelt ist. Wer in Hamburg wohnt und einen Betrieb in Lübeck eröffnen möchte, wendet sich an das Gewerbeamt in Lübeck.
- Der Gewerbeschein kostet nicht viel. Wesentlich höher sind die Kosten für die erforderliche, gleichfalls beim Gewerbeamt zu beantragende, Schankerlaubnis. Fällig werden ungefähr 1.000 Euro, wobei es bei einer Anzahlung eine vorläufige Schankerlaubnis gibt. Nach der endgültigen Erteilung, was bis zu drei Monate dauert, muss der Restbetrag bezahlt werden.
- Einen Unterschied macht es, ob eine Schankerlaubnis für einen regulären Gaststättenbetrieb benötigt wird oder ob die Ausschankgenehmigung nur vorübergehend gebraucht wird. Eine zeitlich befristete Gestattung wird unter erleichterten Bedingungen vergeben. Ein spezieller Nachweis der Zuverlässigkeit des Veranstalters (Reisegewerbeerlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis) kann dennoch auch hier erforderlich werden.
Kosten für eine Ausschankgenehmigung bei besonderen Veranstaltungen
Die Notwendigkeit für eine Ausschankgenehmigung (Gestattung gemäß Gaststättengesetz § 12) ergibt sich aus dem Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht.
Sie bekommen die Möglichkeit, eine Arbeit auf Honorarbasis anzunehmen und fragen Sich nun, wie Sie …
- Diese Absicht verdeutlichen die jeweiligen Preise für Getränke und/oder Speisen. Wer bei einer Vereinsfeier Getränke und Speisen mit der Absicht verkauft, damit einen Gewinn zu erzielen, wird zum Gewerbetreibenden, der eine Schankerlaubnis benötigt. Die Gewinnverwendung spielt dabei keine Rolle.
- Die Kosten einer immer gebührenpflichtigen Ausschankgenehmigung richten sich nach den kommunalen Gebührensätzen. Diese werden in Abhängigkeit von Art und Umfang der Veranstaltung erhoben. Die Kosten können pro Tag 50 Euro oder mehrere Hundert Euro betragen.
Eine Ausschankgenehmigung wird nur dann gefordert, wenn alkoholische Getränke verkauft werden. Werden lediglich alkoholfreie Getränke ausgeschenkt oder Speisen verabreicht, sollte man den Betrieb trotzdem anzeigen.
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