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Wie viel kostet ein Patent? - Jahresgebühren im Überblick

Es gibt außer Patentanmeldungen unter anderem auch Markenanmeldungen.
Es gibt außer Patentanmeldungen unter anderem auch Markenanmeldungen.
Außer den Kosten, die für die Patentanmeldung, die vorherige Recherche etc. entstehen, müssen nach Anmeldung des Schutzrechts in Deutschland auch noch Jahresgebühren gezahlt werden. Hier erfahren Sie, wie viel es kostet, ein Patent zu verlängern und wie es funktioniert.

Patente: Jahresgebühren - eine Erklärung

  1. Für Aufrechterhaltung eines angemeldeten oder erteilten Patents müssen die sogenannten Jahresgebühren gezahlt werden. Diese werden jährlich am letzten Tag des Anmeldemonats fällig. Die dritte Jahresgebühr ist die erste zu überwachende und einzuzahlende Jahresgebühr und muss unaufgefordert eingezahlt werden.
  2. Werden die Jahresgebühren nicht gezahlt, erlischt das Schutzrecht nach einer Frist von 6 Monaten nach Fälligkeit.
  3. Die Aufrechterhaltungsgebühr für deutsche Schutzrechte muss beim Deutschen Patent- und Markenamt eingezahlt werden. Dies kann per Einzugsermächtigung, Bareinzahlung oder Überweisung erfolgen.
  4. Sollte die Gebühr nicht gezahlt worden sein, so hat man bei deutschen Patenten und Patentanmeldungen die Möglichkeit, ohne Mehrkosten innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Gebühr nachzuzahlen.
  5. Sollte auch diese Frist verstrichen sein, hat man eine sogenannte Zuschlagsfrist von 6 Monaten ab Fälligkeit. Der Zuschlag kostet 50,00 Euro zusätzlich zu den Kosten für die Aufrechterhaltung.
  6. Bei der Einzahlung der Gebühren müssen das Aktenzeichen, der Einzahler und die Gebührennummer angegeben werden. Die Gebührennummer ergibt sich aus der Nummer für das jeweilige Schutzrecht sowie aus dem Code für die jeweilige Jahresgebühr. Die 6. Jahresgebühr für Patente hat beispielsweise die Gebührennummer 312 060. Die Ziffern 312 ist der Teil, der für die Aufrechterhaltung eines Patents steht, und 060 ist der Code für die 6. Jahresgebühr.
  7. Ein solches Schutzrecht kann maximal 20 Jahre lang aufrechterhalten werden, bevor es für die Allgemeinheit freigegeben wird.

So viel kostet die Aufrechterhaltung eines Patents 

  • Um den Schutz für eine Erfindung aufrechtzuerhalten, muss man für das dritte und vierte Jahr jeweils 70 Euro an das DPMA zahlen. 
  • Die 5. Jahresgebühr kostet 90 Euro. Danach fallen für das 6. Jahr 130 Euro Gebühren an. Für das 7. Jahr müssen Sie mit Kosten in Höhe von 180 Euro rechnen. 
  • Im 8. Jahr werden 240 Euro für die Verlängerung verlangt. Wer die 9. Jahresgebühr entrichten möchte, muss 290 Euro einzahlen. Die 10. Jahresgebühr schlägt mit 350 Euro zu Buche.
  • Für das 11. Jahr werden 470 Euro berechnet. Das 12. Jahr liegen die Kosten schon bei 620 Euro. Die 13. Verlängerungsgebühr liegt bei 760 Euro.
  • 910 Euro kann man für die 14. Gebühr einkalkulieren, 1060 Euro für das 15. und 1230 Euro für das 16. Jahr.
  • Für die 17. Jahresgebühr werden 1410 Euro veranschlagt. Für das folgende, 18. Jahr müssen 1590 Euro eingezahlt werden und das 19. Jahr wird mit 1760 Euro berechnet.
  • Die 20. und letzte Jahresgebühr würde 1940 Euro kosten, sofern man ein Schutzrecht tatsächlich so lange aufrechterhält.
  • Die Zuschlagskosten liegen immer bei zusätzlichen 50 Euro.
  • Wer die Jahresgebühren nicht selbst überwachen und einzahlen möchte, kann dies über seinen Anwalt erledigen lassen. Dieser wird allerdings auch Gebühren für seine Tätigkeit in Rechnung stellen. Die Kosten sind von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich. Außerdem  besteht die Möglichkeit, einen Einzahlungsdienst zu beauftragen, der die Überwachung der Frist und die Einzahlung übernimmt. Der Einzahlungsdienst wird auch zusätzliche Kosten verursachen.

Die Einzahlung von Jahresgebühren ist ein komplexes Thema. Wer mit der Materie nicht viel zu tun hat, sollte sich lieber gut informieren, bevor er selbst diese Aufgabe übernehmen möchte. Viel Spielraum gibt es nicht, wenn eine Einzahlung vergessen wurde.

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