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Warme Snacks im Kiosk verkaufen - darauf müssen Sie achten

Warme und kalte Snacks unter Einhaltung der Hygienevorschriften verkaufen
Warme und kalte Snacks unter Einhaltung der Hygienevorschriften verkaufen
Bereits seit 2005 brauchen Kiosk- und Imbissbetreiber, Fleischer, Bäcker oder Einzelhändler keine Erlaubnis nach dem Bundesgaststättengesetz mehr, wenn sie eine Imbissecke mit Sitzplätzen einrichten und warme Snacks verkaufen. Eine Voraussetzung für diese Erleichterung ist, dass im Imbiss- oder Kioskbetrieb kein Alkohol ausgeschenkt wird.

Wenn Sie warme Snacks in Ihrem Kiosk verkaufen wollen und Sie verzichten auf den Ausschank von alkoholischen Getränken, benötigen Sie keine Gaststättenerlaubnis. Dennoch sind Sie an die Vorschriften des Gesundheitsamtes gebunden.

Alkoholverkauf im Kiosk erfordert Gaststättenerlaubnis

Das Verkaufen warmer Snacks in einem Kiosk hat auf der Grundlage einer Gewerbeerlaubnis zu erfolgen.

  • Eine Gaststättenerlaubnis entfällt jedoch (Imbiss etwa 500 Euro, Gaststätte mehrere Hundert Euro), wenn auf den Ausschank von alkoholischen Getränken verzichtet wird.
  • Möchten Sie neben warmen Snacks auch alkoholische Getränke verabreichen, ist das erst nach Erteilung der Gaststättenerlaubnis zulässig.
  • Eine Erlaubnispflicht gibt es nicht für das Verabreichen von zubereiteten Speisen, Snacks und Pizza sowie nichtalkoholischen Getränken. Sie dürfen im Kiosk allerdings unentgeltliche Kostproben von Getränken anbieten, die alkoholischer Natur sind.
  • Sobald Sie selbst zubereitete Speisen verkaufen, wird sich das Gesundheitsamt für Ihren Betrieb näher interessieren.

Warme oder kalte Snacks nur bei Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit verkaufen

Wenn Sie warme Snacks im Kiosk verkaufen, müssen Sie die allgemeinen Hygienevorschriften beachten. Dazu gehören Sauberkeit im Kiosk und dessen Instandhaltung.

  • Sie müssen alle Räume, in denen Lebensmittel gelagert, zubereitet und verkauft werden, sauber halten.
  • Sie benötigen geeignete Kühlschränke und Kühltheken, um die Temperaturen der Lebensmittel zu überwachen.
  • Verkaufen Sie warme oder kalte Snacks, die Sie selbst zubereiten oder gekühlt bevorraten, verlangt das Gesundheitsamt ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasseranschluss; zusätzlich entsprechende Handreinigungsmittel (Flüssigseife, Papiertücher, eventuell Desinfektionsmittel).
  • Das Händewaschen und das Spülen von Lebensmitteln sollte in zwei getrennten Spülbecken erfolgen. 
  • Sobald Sie Schädlingsbefall bemerken, müssen Sie einen Schädlingsbekämpfungsdienst einschalten.

Wer mit Lebensmitteln zu tun hat, sollte dies immer mit größter Vorsicht und Einhaltung der Hygienevorschriften tun. Das gilt besonders für unverpackte Lebensmittel und beim Verabreichen selbst zubereiteter Speisen.

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