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Ausbildungsförderungen - was Ihnen in einer Ausbildung zusteht

In der Ausbildung ist Geld knapp.
In der Ausbildung ist Geld knapp. © Henry_Klingberg / Pixelio
Während einer Berufsausbildung ist das Geld meistens sehr knapp. Da ist es wichtig, wenn Sie darüber informiert sind, welche Ausbildungsförderungen Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Die Angebotspalette ist groß, aber nicht für jeden zugänglich.

Welche Ausbildungsförderungen der Staat vorgesehen hat

Auch dem Staat war natürlich schon immer klar, dass Sie als Auszubildender nicht in der Lage sein werden, sich ausschließlich selbst zu finanzieren. Deshalb sind auch zunächst Ihre Eltern verpflichtet, Ihnen bis zum Ende Ihrer Berufsausbildung Unterhalt zu leisten. Ein Höchstalter gibt es dafür nicht. Voraussetzung ist nur, dass Sie Ihr Ausbildungsziel zielstrebig verfolgen.

  • Wenn Ihre Eltern nicht in der Lage sind, Ihnen in ausreichender Höhe Unterhalt zu leisten, gibt es Ausbildungsförderungen durch staatliche Leistungen. Als Faustregel kann man sagen: Bei einer betrieblichen Berufsausbildung gibt es Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) vom Arbeitsamt, bei einer schulischen Berufsausbildung oder einem Studium gibt es BAföG vom BAföG-Amt.
  • In beiden Leistungen ist bereits ein Anteil für Mietkosten enthalten. Deshalb haben Sie keinen Anspruch auf andere Leistungen wie Hartz IV und Wohngeld, wenn Sie berechtigt sind, BAB oder BAföG zu beziehen.
  • Und schließlich gibt es da noch das Kindergeld. Das Kindergeld steht prinzipiell den Eltern zu. Wenn diese aber keinen Barunterhalt wenigstens in Höhe des Kindergeldes an Sie leisten und Sie nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen, können Sie einen Antrag auf "Abzweigung" des Kindergeldes stellen. Dann wird das Geld direkt an Sie überwiesen.
  • Auch Waisenrente können Sie während einer Ausbildung beanspruchen.
  • Jenseits der staatlichen Förderung haben Sie auch die Möglichkeit, bei einer Bank einen "Studienkredit" oder "Ausbildungskredit" zu beantragen. Diese Kredite haben sehr günstige Zinsen und werden erst einige Jahre später zur Rückzahlung fällig. Dadurch bleibt ihnen Zeit, erst einmal beruflich Fuß zu fassen und genug Geld zu verdienen.
  • Wenn Sie überhaupt keine Geldleistungen, sondern anderweitige Unterstützung während einer beruflichen Ausbildung benötigen, können Sie sich an das Arbeitsamt wenden. Von dort können Sie "Ausbildungsbegleitende Hilfen" bekommen, zum Beispiel in Form von Nachhilfestunden.

Gelder, die Ihnen möglicherweise zustehen

  • Im Normalfall haben Sie keinen Anspruch auf Hartz IV, wenn Sie BAB oder BAföG bekommen. Aber es gibt Ausnahmen: Bei sogenannten "atypischen, nicht ausbildungsgeprägten Bedarfen" kann trotzdem ein Anspruch auf ergänzende Zahlung von Hartz IV bestehen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Mehrausgaben durch Umgangskontakte mit leiblichen Kindern haben, zum Beispiel Fahrtkosten. Dann kann ein entsprechender Antrag beim Jobcenter lohnen.
  • Auch wenn Ausbildungsförderungen wie BAB und BAföG für Sie nicht infrage kommen, weil Sie die Kriterien nicht erfüllen, stehen Ihnen möglicherweise trotzdem noch andere Gelder zu. Dies können Wohngeld, Kindergeld und Hartz IV sein. Oftmals kommt es auf den konkreten Einzelfall an, ob ein Anspruch auf solche Leistungen besteht.
  • Und schließlich gibt es eine Vielzahl von Stipendien von Stiftungen, Vereinen und Organisationen, die an die unterschiedlichsten Voraussetzungen geknüpft sind.
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