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Arbeitszeugnis beim Arbeitgeber anfordern - was Sie bei einem Zwischenzeugnis beachten sollten

Ein Zwischenzeugnis sollte einen begründeten Anlass haben.
Ein Zwischenzeugnis sollte einen begründeten Anlass haben.
Jeder Arbeitgeber muss bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis erstellen. Als Arbeitnehmer dürfen Sie aber auch bereits während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen. Aber Vorsicht: Sie riskieren ihr Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber.

Das Gesetz begründet den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 630 BGB). Allerdings entsteht der Anspruch unstreitig schon bei der Kündigung. Nur so sind Sie als Arbeitnehmer in der Lage, auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz ein Arbeitszeugnis vorzulegen.

Arbeitgeber ist beurteilungspflichtig

  • Einige Tarifverträge sehen vor, dass Arbeitszeugnisse jederzeit im Bedarfsfall oder bei einem anzuerkennenden Interesse erstellt werden müssen. Aber auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kann den Anspruch begründen.
  • Ein vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses ausgestelltes Zeugnis wird als Zwischenzeugnis oder vorläufiges Zeugnis bezeichnet.
  • Der Anlass für ein vorläufiges Arbeitszeugnis kann vielfältig sein. Beispielsweise möchten Sie sich um eine neue Stelle bewerben und informieren ganz offen Ihren Arbeitgeber. Oder es stehen innerbetriebliche Veränderungen bevor oder Sie sollen befördert werden oder werden in den Betriebsrat gewählt oder übernehmen ein politisches Mandat oder sollen innerbetrieblich umgesetzt werden.
  • In diesen Fällen sind Sie interessiert, Ihren bisherigen Werdegang einer Zäsur zu unterwerfen und diese in einem Arbeitszeugnis festzuhalten. Sie wissen schließlich nicht, wie Sie sich weiter entwickeln, sodass es vorteilhaft ist, eine bislang voraussichtlich positive Beurteilung festzuhalten.

Vorläufiges Arbeitszeugnis kann Misstrauen begründen

  • Beachten Sie, dass ein vorläufiges Arbeitszeugnis Ihren Arbeitgeber misstrauisch machen kann. Hat er das Gefühl, dass Sie Ihren Marktwert testen wollen, stuft Sie der Arbeitgeber als Wackelkandidaten ein, dem er nicht mehr wie bisher vertraut und sieht sich möglicherweise nach einem Ersatz für Sie um. Kein Risiko besteht, wenn Sie die Situation offen mit dem Arbeitgeber besprechen.
  • Möglicherweise geht auch das Interesse des Arbeitgebers dahin, eine personelle Veränderung anzustreben. In diesem Fall haben Sie gute Chancen, ein besonders günstiges Zeugnis zu bekommen. Vielleicht will Sie Ihr Arbeitgeber wegloben.
  • Ein vorläufiges Arbeitszeugnis sollte qualifiziert sein und entspricht inhaltlich einem normalen qualifizierten Abschlusszeugnis. Meist fehlen nur Angaben über den Austrittsgrund und die Schlussformulierungen.
  • Scheiden Sie aus dem Unternehmen aus, müssen Sie das Zwischenzeugnis im Austausch gegen das endgültige Arbeitszeugnis zurückgeben.
  • Alternativ zu einem Zwischenzeugnis können Sie auch eine Kopie der letzten Mitarbeiterbeurteilung oder eine Stellen- oder Aufgabenbeschreibung Ihren Bewerbungsunterlagen beilegen. Viele Arbeitgeber haben auch Verständnis dafür, dass Sie von Ihrem derzeitigen Arbeitgeber vielleicht noch kein Zwischenzeugnis verlangen möchten.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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