Die richtigen Präpositionen nach der „Anfrage“
- Gerade im geschäftlichen Bereich ist die Redewendung „Anfrage nach,…“ sehr gebräuchlich. Obwohl sie oft verwendet wird, ist sie eigentlich falsch. Die Präposition „nach“ wird in keinem Fall in Zusammenhang mit diesem Substantiv verwendet. Genau dasselbe gilt für Präpositionen wie „auf“, „an, „über“ etc.
- Der Duden regelt die Verwendung der Präposition mit diesem Wort eindeutig. Schlagen Sie dort nach, erhalten Sie die Auskunft, dass das Substantiv immer mit der Präposition „wegen“ verwendet werden muss. Handelt es sich um eine Anfrage in Kaufmanns- oder Behördensprache, darf auch „bezüglich“ verwendet werden. Alle anderen Präpositionen sind nicht richtig.
Beispiele für die korrekte Formulierung
- Nach dem Substantiv „Anfrage“ folgt also die Präposition „wegen“ bzw. „bezüglich“. So ist eine Nachfrage in der Autowerkstatt wegen beispielsweise einer Reparatur eine „Anfrage wegen der zu erwartenden Reparaturkosten“.
- Im kaufmännischen Bereich werden sehr gern Redewendungen wie „Ihre Anfrage wegen eines unverbindlichen Angebots beantworten wir wie folgt:…“ verwendet. Hier kann die Präposition „wegen“ problemlos durch „bezüglich“ ersetzt werden.
- Dasselbe gilt für die Betreffzeile einer Mail. Im Amts- und Kaufmannsdeutsch ist dann häufig „Anfrage bezüglich eines Antrags auf…“ oder „Anfrage bezüglich des zugesagten Liefertermins“ zu lesen. „Wegen“ wird in diesem Bereich häufig durch „bezüglich“ ersetzt.
Haben Sie schon einmal versucht, einem anderen Menschen die vier Fälle des Deutschen beizubringen? …
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