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"Alle Angaben ohne Gewähr" - die Bedeutung dieser Phrase einfach erklärt

Bei den Lottozahlen sind alle Angaben ohne Gewähr.
Bei den Lottozahlen sind alle Angaben ohne Gewähr. © Paul-Georg_Meister / Pixelio
Der Hinweis klingt wie ein Ohrwurm, wenn in den Nachrichten nach der Ziehung der Lottozahlen der Hinweis erfolgt, dass alle Angaben ohne Gewähr erfolgen. Sie kennen den Hinweis aber auch in anderen Wortgestaltungen und sollten wissen, was er bedeutet. Oft prägt er auch Ihre persönliche Rechtsposition.

Mit Schießen hat es nichts zu tun, wenn alle Angaben ohne Gewähr gemacht werden. Gewähr ist eine Abkürzung für Gewährleistung und kein Hinweis auf eine Waffe. Wenn Angaben ohne Gewähr gemacht werden, bezieht sich die betreffende Person auf eine rechtliche Situation.

Rechtlich relevante Angaben stehen meist unter Vorbehalt

  • Alle Angaben ohne Gewähr ist alles andere als eine Phrase. Der Hinweis hat erhebliche rechtliche Bedeutung. Bei der Information über das Ergebnis der Ziehung der Lottozahlen schließt der Radio- oder TV-Sender jegliche Verantwortung für die Richtigkeit der mitgeteilten Zahlen aus. Sollte sich eine Zahl als falsch herausstellen, können Sie, wenn Sie sich aufgrund der mitgeteilten Zahlen als Lottogewinner fühlten, gegen den Nachrichtensender keine rechtlichen Ansprüche geltend machen.
  • Ein Schadensanspruch bedürfte zwar einer fantasievollen Begründung, könnte aber darin bestehen, dass Sie als vermeintlicher Lottogewinner sofort ein Luxusfahrzeug bestellen, dieses aber infolge der Falschmeldung in der Nachrichtensendung nicht abnehmen und nicht bezahlen können und sich gegenüber dem Autohändler vertragsbrüchig und schadensersatzpflichtig machen.
  • Wenn Sie also mit der Aussage konfrontiert werden, dass alle Angaben ohne Gewähr gemacht werden, sind Sie gut beraten, sich zusätzlich zu vergewissern, ob die Angaben tatsächlich korrekt sind. Erst dann sollten Sie Entscheidungen treffen.

Keine Gewähr schließt Sach- und Rechtsmängelhaftung aus

  • In einer anderen Wortgestaltung begegnet Ihnen der Hinweis "alle Angaben ohne Gewähr" vor allem im Kaufrecht. Wenn Sie ein gebrauchtes Auto bei einer Privatperson kaufen, lesen Sie im Kaufvertrag den Hinweis, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Der Verkäufer will dann keine Verantwortung für eventuelle Sach- und Rechtsmängel übernehmen. Sie kaufen das Auto dann so wie Sie es besichtigt haben, also unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
  • Allenfalls dann, wenn der Verkäufer Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig über bestimmte Umstände täuscht (KM-Stand, Alter oder Unfallfreiheit des Fahrzeuges), stehen Ihnen Gewährleistungsansprüche zu.
  • Auch wenn Sie bei eBay etwas ersteigern, schließen private Verkäufer regelmäßig ihre Gewährleistung aus. Der Gewährleistungsausschluss reduziert Ihre Rechtsposition wegen einer mangelhaften Ware auf betrügerische Fälle.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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