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Bei eBay auf die Klausel bei Privatverkauf achten - das sollten Sie berücksichtigen

Inhaltsverzeichnis

Privatverkäufer haben rechtliche Vorteile.
Privatverkäufer haben rechtliche Vorteile.
Als privater Verkäufer sind Sie auch beim Privatverkauf über eBay an sich gewährleistungspflichtig. Allerdings dürfen Sie Ihre Haftung ausschließen, sofern Sie die Klausel richtig formulieren und Fehler der Ware nicht verschweigen.

Wenn Sie über eBay etwas verkaufen, müssen Sie nach dem Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches die Ware dem Käufer sach- und rechtsmängelfrei übergeben.

Vorsicht beim Privatverkauf

  • Weist der Verkaufsgegenstand einen Fehler auf, sind Sie an sich über einen Zeitraum von zwei Jahren gewährleistungspflichtig.
  • Gewerbliche Verkäufer können diese gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers wieder beschränken noch ausschließen. Als privater Verkäufer sind Sie jedoch im Vorteil. Sie können einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren.
  • Privater Verkäufer sind Sie, wenn Sie nur gelegentlich bei eBay etwas verkaufen und nicht gewerblich handeln. Die Grenzen sind allerdings fließend, sodass Sie im Einzelfall immer wieder überprüfen müssen, wann Sie diese Grenze überschreiten.

Vorschlag für eine Klausel zum Gewährleistungsausschluss

  • Beim Privatverkauf über eBay können Sie folgende Klausel formulieren: "Es handelt sich um einen Privatverkauf. Der Gegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft".
  • Wenn Sie diese Klausel allerdings mehrfach verwenden, handelt es sich um sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen. Nach Vorgaben von eBay genügt bereits eine zwei- oder dreimalige Verwendung einer solchen Klausel in geringen zeitlichen Abständen.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer besonders strengen gesetzlichen Inhaltskontrolle. In diesem Fall können Sie die Klausel wie folgt formulieren: "Es handelt sich um einen Privatverkauf. Der Verkaufsgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
  • Formulieren Sie diese Klausel falsch, lebt Ihre gesetzliche Gewährleistungspflicht wieder auf. 

Informieren Sie auch bei eBay vollständig und korrekt

  • Beachten Sie, dass Sie den Gewährleistungsausschluss in Ihrer Artikelbeschreibung deutlich ins Bild setzen. Der Käufer muss vor dem Kauf informiert sein.
  • Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen wie "keine Rücknahme" oder "ohne Garantie".
  • Beachten Sie, dass Ihr Gewährleistungsausschluss Sie bei einer arglistigen Täuschung oder der Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft des Verkaufsgegenstandes nicht schützt. Wenn Sie also wissen, dass Ihr Verkaufsgegenstand einen Fehler hat, müssen Sie den Käufer darüber informieren. Auch wenn Sie in der Artikelbeschreibung den Verkaufsgegenstand mit bestimmten Eigenschaften anpreisen, haften Sie, wenn diese Eigenschaft fehlt. Lassen Sie sich im Zweifelsfall anwaltlich beraten.

Der Autor dieses Artikels schließt ebenfalls jegliche Haftung für die absolute Richtigkeit dieses Beitrags aus. Der Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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