Alle Kategorien
Suche

Alle Abkürzungen auf der Gehaltsabrechnung erklärt

Mitarbeiterin des Personalbüros hilft bei der Auswertung der Gehaltsabrechnung.
Mitarbeiterin des Personalbüros hilft bei der Auswertung der Gehaltsabrechnung. © Amy Hirschi / unsplash.com
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein wesentlicher Bestandteil in der Personalverwaltung. Viele Arbeitgeber verwenden hierfür eine Abrechnungssoftware, um sich diesen Prozess zu erleichtern. Doch was versteht man unter diesen Abkürzungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung und warum sind diese relevant?

Wichtige Fakten rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung

Bei der Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen verschiedene rechtliche Anforderungen erfüllt werden, welche je nach Branche des Unternehmens variieren können. 

Die Lohnbuchhaltung ist eine gute Möglichkeit, um sicherzustellen, dass jeder Mitarbeiter das richtige Gehalt bzw. die richtige Leistung für die getätigten Arbeitsstunden erhält. Lohnabrechnungen enthalten Informationen über Gehalt oder Lohn von Mitarbeitern für einen bestimmten Zeitraum. Sie beinhaltet alle Einnahmen und Abzüge, sowie Name und Adresse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wichtige Details wie die Anzahl von Kindern, die eingruppierte Steuerklasse sowie die Höhe der Abzüge für Lohn- und ggf. Kirchensteuer und alle Sozialversicherungsabgaben. 

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung dient ferner auch als Einkommensnachweis, welcher beispielsweise für die Beantragung zusätzlicher staatlicher Hilfen wie dem Wohngeld, Arbeitslosen-/Krankengeld, Elterngeld oder für die Gewährung von Darlehen und Krediten notwendig sind. Daher müssen Gehaltsabrechnungen auch ausreichend lange aufbewahrt werden, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.

Welche Abkürzungen auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es und wofür stehen diese?

Jede Lohn- und Gehaltsabrechnung enthält vielerlei Kürzel, welche erklärungsbedürftig sind. Die folgende Übersicht erklärt die wichtigsten und häufigsten Abkürzungen auf der Gehaltsabrechnung:

  • L = Lohnsteuer: Bei diesem Kürzel handelt es sich um wiederkehrende Bezüge vom Arbeitgeber, wie beispielsweise das Gehalt, welches vertraglich monatlich festgelegt ist.
  • E = Einmalbezug: Bei einem Einmalbezug spricht man von Zahlungen des Arbeitgebers, welche unregelmäßig oder einmalig ausgezahlt werden. Typischerweise ist damit das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gemeint.
  • bAV/bAV AG Zuschuss = betriebliche Altersvorsorge: Mit diesem Kürzel sind die Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers in einen betrieblichen Altersvorsorge-Vertrag gemeint. Dabei wird ein Teil des Beitrages vom Brutto-Gehalt als sogenannte Entgeltumwandlung in den Vertrag einbezahlt, welcher vom Arbeitgeber bezuschusst wird
  • GB = Gesamtbrutto: Das Gesamtbrutto setzt sich aus dem Bruttogehalt und allen anderen Leistungen, Zuschlägen und Zulagen zusammen.
  • LSt = Lohnsteuer: Diese Abkürzung bedeutet, dass auf diesen Gehalts- oder Lohnbestandteil Lohnsteuer abgeführt werden muss, da dieser Bezug lohnsteuerpflichtig ist. Die Höhe der Lohnsteuer ist von der eingruppierten Steuerklasse des Arbeitnehmers abhängig.
  • SV = Sozialversicherung: Diese Abkürzung bedeutet Ähnliches wie bei der Abkürzung LSt. Auf diesen Gehalts- oder Lohnbestandteil sind Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, da dieser Bezug sozialversicherungspflichtig ist. Die Höhe der Abgaben hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise von der jeweiligen Krankenkasse, bei welcher der Arbeitnehmer versichert ist. Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen variiert je nach Krankenkasse. Ebenso müssen kinderlose Arbeitnehmer mehr Beiträge in die Pflegeversicherung leisten, als Arbeitnehmer mit Kindern. Die Beiträge zur Sozialversicherung in Kranken-/Pflege-/Renten- und Arbeitslosenversicherung werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
  • KV = Krankenversicherungsbeitrag: Jeder Arbeitnehmer, der gesetzlich versichert ist, muss Beiträge in die Krankenversicherung bezahlen. Der Arbeitgeber muss ebenfalls einen Teil bezahlen.
  • RV = Rentenversicherungsbeitrag: Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten hälftig die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
  • PV = Pflegeversicherungsbeitrag: Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten hier ebenfalls die Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung. Bei kinderlosen Arbeitnehmern bezahlt der Arbeitnehmer einen Zuschlag.
  • AV = Arbeitslosenversicherungsbeitrag: Hier leisten auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.
  • KK = Krankenkasse: Dieses Kürzel gibt über die Zugehörigkeit der Krankenkasse des Arbeitnehmers Auskunft.
  • StKl= Steuerklasse: Hierüber erfährt man, in welcher Steuerklasse der Arbeitnehmer eingruppiert ist. Es gibt die Klassen I bis VI.
  • KiSt = Kirchensteuer: Dieses Kürzel informiert über die Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu einer Glaubensgemeinschaft. Beispielsweise steht rk für römisch-katholisch, ev für evangelisch und vd für keiner Glaubensgemeinschaft angehörig. Gehört man einer Kirche an, so wird zusätzlich auf die Höhe der Lohnsteuer die Kirchensteuer berechnet und abgeführt. Die Höhe der jeweiligen Kirchensteuer ist abhängig vom Bundesland und Glaubensgemeinschaft.

Selbstverständlich gibt es noch viele weitere Abkürzungen, die je nach individuellem Fall angewendet werden. Auf dieser Internetseite von firma.de sind weitere Abkürzungen zu finden. In den meisten Gehaltsabrechnungen gibt es eine Legende, auf der die einzelnen Abkürzungen nochmals dargestellt und erörtert werden. 

Auf jeden Fall sollten Sie Ihre Abrechnung immer kontrollieren. Sollten Sie sich einer Position nicht im Klaren sein, können Sie jederzeit beim zuständigen Sachbearbeiter in der Personalabteilung nachfragen. Hier wird man Ihnen sicherlich genauer Auskunft erteilen können. 

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
Teilen: