Was Sie benötigen
- Gehaltsabrechnung
- Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
Wissenswertes über den Abwälzungsbetrag in der Gehaltsabrechnung
- Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitnehmer die Steuerbeträge entrichten muss. Dies steht oftmals in den Vertragsunterlagen oder in einer Gehaltsänderungsvereinbarung. Prüfen Sie diese Unterlagen auf eine solche Vereinbarung nach.
- Wurde Ihr Gehalt um eine bestimmte Summe gemindert oder umgewandelt, so kann als Bemessungswert bei der Steuererklärung und für zu erwartendes Weihnachtsgeld das ursprüngliche, höhere Bruttogehalt als Bemessungswert benutzt werden. So findet eine Abwälzung statt. Hierzu benötigen Sie Ihre Gehaltsabrechnung als Beleg.
- Dieser Abwälzungsbetrag kann allerdings nicht geltend gemacht werden, wenn die Minderung des Gehalts die neue Höhe des Lohns festsetzt. Wurde das Gehalt um die Höhe der Pauschalsteuern verringert, so ist es nicht geeignet für die Abwälzung. In diesen beiden Fällen ist der geminderte Lohn der Bemessungswert.
So machen Sie den Abwälzungsbetrag geltend
Sie können den Abwälzungsbetrag nur dann in der Steuererklärung nutzen, wen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Gehaltsumwandlung oder Minderung abgesprochen haben. Ist dies erfolgt, so kann das in der Gehaltsabrechnung ausgewiesene, nicht geminderte Gehalt als Grundwert benutzt werden und Sie können Steuerpauschbeträge in der Steuererklärung nutzen. Es findet dann eine Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitgeber statt.
- Zuerst schauen Sie nach, ob Sie eine Gehaltsminderung oder Umwandlung nachweislich abgeschlossen haben.
- Dann machen Sie die Steuererklärung für den vergangenen Berechnungszeitraum und nehmen hierzu Ihre Gehaltsabrechnungen zur Hand.
- Tragen Sie dann in die Steuererklärung ein, wie viel Ihr Bruttolohn vor der Umwandlung betragen hat.
- Dann fügen Sie hinzu, um wie viel Ihr Lohn gemindert wurde. Als Beleg reichen Sie Ihre Abrechnungen ein.
- Füllen Sie dann alle Belegbögen aus und machen Sie Ihre Lohnsteuererklärung einfach online über das Programm Elster.
- Ergänzen Sie dann, dass Sie die Pauschbeträge auf den Arbeitgeber umlegen. Dies macht dann die Abwälzung auf den Arbeitgeber aus.
- Dann reichen Sie alle erforderlichen Nachweise bei der Finanzbehörde ein und erhalten kurze Zeit darauf Ihren Steuerbescheid.
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