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Falsche Lohnsteuerklasse abgerechnet - was tun?

Hat der Arbeitgeber die falsche Lohnsteuerklasse abgerechnet, müssen Sie ihn darauf hinweisen.
Hat der Arbeitgeber die falsche Lohnsteuerklasse abgerechnet, müssen Sie ihn darauf hinweisen.
Hat sich Ihre Lohnsteuerklasse nach einer Heirat geändert, so kann es schon einmal vorkommen, dass der Arbeitgeber die falsche abgerechnet hat. Das ist vor allem dann sehr ärgerlich, wenn Sie von Ihrem Gehalt mehr Steuern zahlen mussten als eigentlich nötig. Sie können dann aber dagegen vorgehen und erhalten den Ausgleich spätesten bei Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich. Sie haben einen Anspruch auf eine richtige Lohnabrechnung.

Prüfen Sie, ob die falsche Lohnsteuerklasse abgerechnet wurde

  • Zuerst ist es bei einer Änderung der Lohnsteuerklasse immer wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Sollten Sie heiraten, teilen Sie auch dies Ihrem Arbeitgeber mit. Sie müssen nach der Heirat auch bei dem örtlich zuständigen Finanzamt einen Antrag auf die neue Steuerklasse stellen. Diese wird Ihnen dann einen Monat nach Antragstellung gewährt.
  • Ist Ihr Gehalt nicht in der gewünschten Höhe, so schauen Sie auf Gehaltsabrechnung. Dort können Sie sehen, ob die falsche Klasse abgerechnet wurde. Ist dies der Fall, so wenden Sie sich unverzüglich an das Personalbüro Ihres Arbeitgebers.

So informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Fehler

  • Sie sollten Ihren Arbeitgeber schriftlich darauf hinweisen, dass er die falsche Lohnsteuerklasse abgerechnet hat. Haben Sie dann noch einen Nachweis über Ihre neue Klasse vom Finanzamt erhalten, so reichen Sie dieses Schreiben als Beleg ein.
  • Ist es nicht wegen eines Wechsels der Steuerklasse zu dem Fehler gekommen, so brauchen Sie keinen Beleg. Ihr Arbeitgeber hat ohnehin Ihre Lohnsteuerkarte und kann den Sachverhalt leicht überprüfen.
  • Bitten Sie den Arbeitgeber, die fehlerhafte Abrechnung zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Dies geht jedoch nur, wenn Sie noch bei dem Arbeitgeber tätig sind. Arbeiten Sie nicht mehr dort, so zeigen Sie dem Arbeitgeber jedoch den Fehler an. Er ist verpflichtet, dies dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Das ist auch für Ihren ehemaligen Arbeitgeber wichtig, da Sie bei einer fehlerhaften Abrechnung gesamtschuldnerisch gegenüber dem Finanzamt haften und der Arbeitgeber eine Strafgebühr für die falsche Abrechnung leisten muss.

Wenden Sie sich an das Finanzamt

  • Das Finanzamt ist unbedingt zu informieren, wenn die falsche Lohnsteuerklasse abgerechnet wurde. Das übernimmt in der Regel der Arbeitgeber für Sie, wenn Sie ihn in Kenntnis gesetzt haben. Das ist auch wichtig, damit Sie von dem Arbeitgeber in Zukunft richtig berechnet werden können.
  • Machen Sie einen Lohnsteuerjahresausgleich, so erhalten Sie die zu viel gezahlten Steuern zurück. Sie bekommen dann einen positiven Steuerbescheid.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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