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Abwassertank im Kleingarten aufstellen - darauf sollten Sie achten

Meistens Pflicht bei Abwasseranschlüssen- Dichtigkeitsprüfung.
Meistens Pflicht bei Abwasseranschlüssen- Dichtigkeitsprüfung. © Rico Schönebeck / Pixelio
Wollen auch Sie in Ihrem Garten einen Abwassertank aufstellen? Dann halten Sie einmal eine Minute inne, denn ohne weiteres geht das nicht so einfach. Zur Aufstellung von Abwassertanks im Kleingarten ist einiges zu beachten, zudem sollten Sie die gesetzliche Lage kennen. Alles, was Sie als zukünftiger Abwassertankbesitzer wissen müssen, finden Sie hier.

Informationen zur Aufstellung von Abwassertanks

  • Gestze müssen Sie vor allem dann beachten, wenn Sie einen Wassertank in Wasserschutzgebieten aufstellen wollen. Besondere Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnungen sind hier für besondere
    Erfordernisse für den Grundwasserschutz verantwortlich. Dabei ist vor allem wichtig, dass Abwassersammelanlagen bei einem Kleingarten in der Schutzzone II immer doppelwandig oder mit einem anderen aber gleichwertigem Sicherheitsstandard
    versehen sind. Zudem muss die Dichtheit des Anwassertanks hier auf Ihre Kosten von einem Fachmann mindestens alle 5 Jahre begutachtet werden.
  • Befindet sich Ihr Kleingarten nicht in einem Wasserschutzgebiet, so können Sie anders als im Wasserschutzgebiet Trocken- wie auch Humustoiletten aufstellen lassen, aber nur dann, wenn bei den Modellen keinerlei Abwasser in die Umwelt austreten kann. So müssen Humustoiletten um den Toilettenbehälter über eine Vorkompostierungsfunktion verfügen, sodass nur schon vorkompostierte Fäkalien am Ende auf dem eigentlichen Kompost landen. Chemietoiletten dürfen Sie durch die Entsorgungsproblematik überhaupt nicht aufstellen.
  • Weiter ist anzumerken, dass wasserbehördliche Genehmigungen für das Aufstellen von Abwassertanks im Wasserschutzgebiet zwar zu beantragen sind, außerhalb solcher Gebiete müssen Sie sie aber nicht für einholen. Zudem brauchen Sie seit 1995 für alle in Kleingärten üblicherweise errichteten Abwassertanks durch eine Änderung der BauO keine Baugenehmigungen mehr.
  • Beachten Sie jedoch immer, dass jegliche aus Kunstoff hergestellte Abwassersammler "nicht geregelte Bauprodukte" sind und deshalb zusätzlich mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik anerkannt werden müssen. Entscheiden Sie sich daher lieber für einen durch fachmännische und zertifizierte Firmen hergestellten, monolithischen Behälter aus Beton, der so werksseitig automatisch überwacht und anerkannt ist.

Dichtigkeitsprüfung der Tanks im Kleingarten

  • Zwar können Sie außerhalb von Wasserschutzgebieten generell eine Freistellung davon beantragen, jedoch ist eine Dichtigkeitsprüfung von Abwassertanks im Kleingarten oft auch durch den Pachtvertrag vorgeschrieben, sodass Sie höchst wahrscheinlich nicht darum herum kommen werden.
  • Ist das nicht der Fall und befindet sich das Grundstück außerhalb jeglicher Wasserschutzgebiete so sollten Sie sich Folgendes merken: für Abwassersammelbehälter mit einer entsprechenden DIBt-Zulassung ist muss die Dichtheit nicht unbedingt unter die Lupe genommen werden. Dafür muss aber aus dem Einbauzertifikat des Abwassertanks klar werden, dass alle Bestandteile des Tanks vor dem Einsatz nach DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610 wie auch DIN EN 12566-1 auf ihre Dichtheit geprüft worden sind.
  • Haben Sie vor, Ihren Abwassertank in Eigenregie aufzustellen, so muss zwar nicht regelmäßig, jedoch einmal vor der Inbetriebnahme die Dichtigkeitsprüfung durch einen lizensierten Fachmann erfolgen. Ein solcher Fachmann muss dabei zwingend entweder von der Industrie- und Handelskammer oder von der "Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen" stammen.
  • Ist die Dichtigkeit nach den Normen geprüft worden, so sollten alle Ergebnisse festgehalten sein und das im sogenannten "Prüfprotokoll". Dieses Protokoll ist schließlich vom Fachmann an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten, was im Grunde automatisch geschieht, sodass Sie sich eigentlich um nichts kümmern müssen.

Und auch wenn Sie nach dem Gesetz nicht zwingend die Dichtigkeit prüfen lassen müssen- überlegen sollten Sie es sich doch alle 5 Jahre. Wer möchte durch das Austreten von Fäkalien schon dafür verantwortlich sein, wenn das gesamte Grundwasser der Gegend und mit ihm hunderte von Menschen an einer epedemieartigen Krankheit erkranken?

helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
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