Der Abwälzungsbetrag - allgemeine Informationen
- Bei einem Abwälzungsbetrag handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche eine Gehaltsumwandlung betrifft.
- Diese Gehaltsumwandlung mindert meist das Gehalt; es wird somit steuerlich niedriger veranlagt. Entscheidend ist immer die Differenz zwischen dem Gehalt vor der Umwandlung sowie nach der Umwandlung, bei welcher es sich dann letztendlich um den Abwälzungsbetrag handelt.
- Ein eindeutiger Vorteil ist natürlich, dass in diesem Fall eine pauschale Steuer anfällt, welche auf den Arbeitgeber abgewälzt werden kann.
- Gerade bei Minijobs ist diese Art der Lohnabrechnung äußerst beliebt. Gängig sind hier 2 - 7 % des Ausgangslohns. Dieser Prozentsatz wird dann von Ihrem Lohn abgezogen.
Steuerklärung und Minijob - darauf sollten Sie achten
Auch wenn Sie nur einen Minijob ausüben, sollten Sie auf jeden Fall eine Steuerklärung abgeben.
Für denjenigen, der einen Minijob ausübt, werden pauschal Beiträge an die Rentenversicherung …
- Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Abwälzungsbetrag vereinbart haben, dann geben Sie dies unbedingt in der Steuererklärung an.
- Zuerst müssen Sie hierfür den Ausgangslohn vor der Abwälzung, dann den genauen Abwälzungsbetrag und letztendlich das Gehalt nach Abzug dieses Betrags angeben.
- Denken Sie daran, eine Kopie Ihrer Lohnabrechnungen Ihres Minijobs zusammen mit der Erklärung abzugeben. So erbringen Sie den nötigen Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
- Letztendlich müssen Sie nur noch angeben, dass Sie den Pauschalsteuerbetrag auf Ihren Arbeitgeber umlegen wollen. Geben Sie als Grund hierfür die vorangegangene Gehaltsumwandlung an.
- Zu beachten ist weiterhin, dass Sie dies in jeder Steuererklärung neu machen müssen.
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