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Steuererklärung - Belege verloren: So gehen Sie vor

Kosten müssen bei der Steuererklärung über Belege nachgewiesen werden.
Kosten müssen bei der Steuererklärung über Belege nachgewiesen werden.
Manchmal kann es vorkommen, dass Belege für die Steuererklärung verloren gehen. Dies ist noch kein Grund, verzweifelt zu sein und das Geld schon als verloren zu betrachten. Sie können die Beträge dennoch steuerlich geltend machen. Dies geht allerdings nur, wenn Sie dem Finanzamt glaubhaft machen, dass die angegebenen Kosten tatsächlich entstanden sind.

Möglichkeiten bei verlorenen Belegen

Wenn Sie Belege für die Steuererklärung verloren haben, gibt es zwei Möglichkeiten. Eine ist die Geltendmachung von Pauschalen, wie für Dienstreisen. Eine weitere Option besteht darin, einen Eigenbeleg zu erstellen. Beide Wege sollten eine Ausnahme und Notlösung bleiben.

  1. Erklären Sie dem Finanzamt schriftlich, welche Belege für die Steuererklärung fehlen.
  2. Beschreiben Sie für jeden Fall, wieso die Ausgabe getätigt wurde inklusive einer Begründung, weshalb Sie keinen Nachweis dafür haben.
  3. Nachdem Sie dem Finanzamt glaubhaft machen konnten, dass Sie nicht mehr im Besitz der Originalbelege sind, müssen die Kosten genauer bestimmt werden. Schauen Sie sich hierfür die Posten an, für die Ihnen die Nachweise fehlen.
  4. Wenn Sie Aufwendungen haben, für welche es vom Gesetzgeber Pauschalen gibt, machen Sie diese geltend. Hierzu zählen Fahrten zur Arbeitsstätte, Kontoführungsgebühren oder auch Dienstreisen. Führen Sie Sie nur Posten auf, für welche Sie tatsächlich Kosten hatten. Werden zu hohe Pauschalen beantragt, besteht die Gefahr, dass das Finanzamt die Ausgaben anzweifelt.
  5. Überprüfen Sie, ob Ihnen Rechnungsnachweise für andere Kosten wie Porto oder Trinkgelder fehlen. In diesem Fall stellen Sie sich einen Eigenbeleg aus. Diesen können Sie sich auch anfertigen, wenn ein Beleg verloren gegangen ist.
  6. Der Eigenbeleg muss die Art der Aufwendung, den Preis sowie den Zahlungsempfänger inklusive Anschrift beinhalten. Ein Grund für die Ausstellung ist ebenfalls zu nennen. Versehen Sie zum Abschluss das Schreiben mit Unterschrift und Datum.

Weitere Informationen zu Steuererklärungsbelegen

  • Machen Sie genaue Angaben über die Kosten. Geben Sie Ihre Ausgaben, wenn möglich, Centgenau an. Bei gerundeten Beträgen entsteht die Gefahr, dass das Finanzamt den Beleg nicht akzeptiert, da er nicht authentisch wirkt.
  • Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, persönlich ausgestellte Belege zu akzeptieren.
  • Auch Falschangaben lohnen sich nicht, da Sie sich in diesem Fall wegen Steuerhinterziehung strafbar machen.
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