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Abschreibung von Lizenzen

Abschreibungsmöglichkeit entfällt bei regelmäßiger Gebührenzahlung.
Abschreibungsmöglichkeit entfällt bei regelmäßiger Gebührenzahlung.
Planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Betriebsvermögen werden im betrieblichen Rechnungswesen unter dem Begriff Abschreibungen erfasst. Unter bestimmten Umständen lassen sich Patente, Lizenzen und Konzessionen abschreiben.

Abschreibungsfähig sind grundsätzlich materielle als auch immaterielle Güter. Abschreibungen sind einerseits steuerlich und andererseits buchhalterisch relevant. Da sie steuerabzugsberechtigt sind, verringert sich das Steueraufkommen.

Lizenzen - Nutzungsrecht gegen Entgeltzahlung

Mit dem Begriff Lizenz wird ein Recht beschrieben, welches dem Inhaber die Nutzung immaterieller Gegenstände (Patent, Software, Urheberrecht) erlaubt.

  • Für diese Erlaubnis zahlt der Lizenznehmer eine vertraglich festgelegte Lizenzgebühr an den Lizenzgeber. Für kleinere Unternehmen werden Lizenzen vor allem im Bereich der Softwarenutzung vergeben. Dabei gibt es mehrere Arten von Lizenzen.
  • Die Zeitlizenz erlaubt dem Lizenznehmer die Nutzung in einem festgelegten Zeitraum. Die Herstellungslizenz erlaubt, ein bestimmtes Produkt herzustellen. Die Verkaufslizenz gilt als Erlaubnis zum Verkaufen eines bestimmten Produkts. Eine einfache oder ausschließliche Lizenz gewährt entweder mehreren Personen oder lediglich einem Interessenten ein Nutzungsrecht.

Abschreibung von Lizenzkosten

Abschreibungen können auf verschiedene Art und Weise vorgenommen werden. Die lineare Form sieht eine gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten auf die angenommene Nutzungsdauer vor. Linear bedeutet jährliches Abschreiben.

  • Bei der degressiven Form werden Abschreibungsraten mit zunehmender Nutzungsdauer immer geringer. Als Bemessungsgrundlage dient ein fester Prozentsatz, anwendbar auf den jeweiligen Restwert.
  • Sofern Betriebsinhaber Lizenzgebühren in Form von Ratenzahlungen leisten, ist der jährliche Betrag gleich einer Mietzahlung zu behandeln. Die Folge ist, dass diese Zahlung einen sofort anrechenbaren Aufwand für das Unternehmen darstellt. Sie wird als Betriebsausgabe Gewinn mindernd angesetzt.
  • Werden Lizenzgebühren für eine bestimmte Zeitdauer als Einmalzahlung erbracht, so ist diese Zahlung über die Nutzungsdauer abzuschreiben.

Fazit: Einmalige Zahlungen für eine Lizenznutzung werden über die Lizenznutzungsdauer im Rahmen der Abschreibung erfasst. Dauernde und regelmäßig wiederkehrende Zahlungen besitzen den Status von Betriebsausgaben und sind ähnlich einer Leasing- oder Mietzahlung sofort Gewinn mindernd anzusetzen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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