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Abschreibung einer Kaffeemaschine - so geht's

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Wie setzt man eine Kaffeemaschine ab?
Wie setzt man eine Kaffeemaschine ab? © Claudia Hautumm / Pixelio
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Wirtschaftsgut abzuschreiben. Wie eine Abschreibung vonstatten geht, hängt aus diesem Grund von verschiedenen Faktoren ab. Doch wie funktioniert die Abschreibung bei einer Kaffeemaschine?

Was Sie benötigen

  • Rechnung der Kaffeemaschine

Der Wert der Kaffeemaschine ist ausschlaggebend

Die Abschreibung eines Wirtschaftsgutes erfolgt auf unterschiedliche Art und ist einerseits vom Wert des Wirtschaftsgutes abhängig:

  • Es gibt die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter, die einen bestimmten Anschaffungswert nicht übersteigen dürfen (da sich dieser Wert immer wieder ändern, müssen Sie den momentan gültigen Wert in Erfahrung bringen). Diese geringwertigen Wirtschaftsgüter dürfen auf zwei verschiedene Arten abgesetzt werden, abhängig davon, welche Buchhaltung für Ihr Unternehmen gültig ist.
  • Wirtschaftsgüter, die den oben genannten Betrag übersteigen, müssen immer auf die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Beispiel: Ein PC besitzt eine Nutzungsdauer von fünf Jahren, dann muss der Anschaffungsbetrag auf fünf Jahre verteilt abgeschrieben werden.

Die Abschreibung für die Kaffeemaschine

Wenn die Kaffeemaschine als geringwertiges Wirtschaftsgut eingestuft werden kann, dann könnten Sie die Abschreibung hierfür auf zweierlei Arten durchführen:

  • Wenn Sie in Ihrem Unternehmen die Einnahme-Überschuss-Rechnung durchführen, dann dürfen Sie die Abschreibung wie folgt vornehmen: Die Kaffeemaschine können Sie im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben. Das heißt, Sie setzen die Kosten sofort als Betriebsausgaben an.
  • Müssen Sie hingegen eine Bilanzierung durchführen, dann dürfen Sie die oben genannte Abschreibung nur dann anwenden, wenn die Kaffeemaschine unter einem definierten Betrag liegt. Dieser Wert muss nicht mit dem Wert des geringwertigen Wirtschaftsgutes übereinstimmen.
  • Liegt der Anschaffungspreis über diesen definierten Betrag, aber unter dem Wert des geringwertigen Wirtschaftsgutes, dann haben Sie das Wahlrecht, ob Sie die Abschreibung sofort als Betriebsausgabe vornehmen oder ob Sie die Kaffeemaschine zusammen mit weiteren Wirtschaftsgütern auf einem Konto sammeln über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg absetzen.

Sollte die Kaffeemaschine kein geringwertiges Wirtschaftsgut sein, dann muss die Abschreibung immer über mehrere Jahre hinweg erfolgen.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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