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Zwischen Vollkasko und Teilkasko sinnvoll abwägen - so geht's

Inhaltsverzeichnis

Vollkasko oder Teilkasko? Wägen Sie sinnvoll ab.
Vollkasko oder Teilkasko? Wägen Sie sinnvoll ab.
Wenn man sich ein Auto kauft, muss man sinnvoll zwischen einer Teilkasko und einer Vollkasko abwägen. Dabei sind einige wesentliche Punkte zu beachten.

Welche Versicherung sinnvoller ist - Vollkasko oder Teilkasko

Zunächst ist wichtig, was Sie sich für ein Auto kaufen - ein neues oder gebrauchtes. Ebenso hängt die Abwägung zwischen der Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung davon ab, wie hoch der Wert Ihres Fahrzeugs ist.

  • Die Vollkasko-Versicherung ist zwar von den Beiträgen höher und es fällt eine hohe Selbstbeteiligung im Gegensatz zur Teilkasko-Versicherung ab, dies lohnt sich jedoch im Schadensfall für Sie.
  • Die Vollkasko kommt für Beschädigungen oder Zerstörung Ihres Fahrzeugs auf. Sie ist eine Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie umfasst als Versicherung selbst verschuldete Unfälle, Schaden durch Fahrerflucht oder mutwillige Zerstörung.
  • Die Teilkasko hingegen versichert Sie gegen Marderbisse, Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel etc. Sie hat also nicht den umfassenden Versicherungsschutz wie die Vollkasko.
  • Es ist zu empfehlen, bei einem neuen Auto bzw. einem teuren Auto eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen. Denn falls der Schaden sehr hoch ist, wie im Falle eines Totalschadens, übernimmt die Versicherung den Schaden und Sie zahlen lediglich den Selbstbehalt.
  • Wenn Sie das Fahrzeug dann schon einige Zeit gefahren haben und der Wert nicht mehr so hoch ist, können Sie auch problemlos in die Teilkasko wechseln.

Die Teilkasko im Detail

  • Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Teilkasko hingegen ist eine freiwillige Versicherung, die eigentlich auch bei älteren Fahrzeugen zu empfehlen ist.
  • Die Teilkasko wird oftmals mit einer Selbstbeteiligung von 150,00 Euro abgeschlossen. Dies bedeutet, dass Sie mit einem Eigenanteil von 150,00 Euro bei einem Schaden haften. Wenn Sie die Teilkasko in Anspruch nehmen müssen, können Sie in der Schadensfreiheitsklasse nicht prozentual zurückgestuft werden.
  • Die Teilkasko reguliert Schäden, die durch Unwettereinflüsse oder Diebstahl und Vandalismus an Ihrem Fahrzeug entstehen.
  • Verursachen Sie einen Unfall, ist dies nicht durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Hierzu müssen Sie sich eine Haftpflichtversicherung.
  • Wie viel Sie für die Versicherung zahlen müssen, hängt vom jeweiligen Versicherungsanbieter und dem Fahrzeug ab. Modelle, die oft gestohlen werden, sind bei einer Teilkasko kostenintensiver als ein Fahrzeugmodell, welches kaum gestohlen wird.

Die Vollkasko im Detail

  • Die Vollkasko bietet sich vor allem bei Oldtimern, neuen Fahrzeugen und besonders wertvollen Fahrzeugen an.
  • Im Gegensatz zu der Teilkasko erstattet die Vollkasko auch Schäden, die Sie selbst zu verantworten haben, wie zum Beispiel Auffahrunfälle oder schuldhaft verursachte Unfälle.
  • Bei einer Vollkasko sind zu dem alle Schäden abgesichert, die auch bei einer Teilkasko angeboten werden.
  • Der Beitrag für die Vollkasko richtet sich hier jedoch nach Fahrpraxis, Alter des Fahrzeugs, Alter des Fahrers und wie das Fahrzeug bei Ihnen zu Hause untergebracht ist.
  • Falls das Auto über einen Kredit finanziert wird, verlangt die Bank eine Vollkasko.
  • Bei einer Vollkasko bekommen Sie alle entstandenen Schäden am Fahrzeug gezahlt. Berücksichtigen Sie jedoch bei der Vollkasko, dass Sie bei einer Schadensmeldung in den Schadensfreiheitsklassen zurückgestuft werden können.

Sollten Sie schon jahrelang unfallfrei gefahren sein und dadurch einen sehr hohen Schadensfreiheitsrabatt erlangt haben, ist der Preisunterschied zwischen einer Teilkasko und einer Vollkasko sehr gering. In dem Fall ist natürlich immer eine Vollkasko-Versicherung empfehlenswert.

Weitere Autoren: Rainer Ellmer, Martin Lembke

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