Wann sich der Wechsel von Vollkasko zu Teilkasko lohnt
Grundsätzlich ist eine Vollkaskoversicherung lohnenswert, wenn Sie ein neues Auto versichern wollen. Bei einem gebrauchten Auto lohnt es sich eher eine Teilkaskoversicherung auszuwählen. Der Wechsel von Voll- zu Teilkasko ist dann günstig, wenn Ihr Auto bereits vier bis fünf Jahre alt ist. Der Wert des Fahrzeugs ist dabei ein Kriterium, das beachtet werden sollte.
- Haben Sie ein Auto über einen Kredit finanziert, so wird die Bank eine Vollkaskoversicherung verlangen. Haben Sie den Kredit abgezahlt, können Sie über eine andere Versicherung nachdenken.
- Die Beiträge sind nach der Versicherungsänderung niedriger. Sie sparen in jedem Fall Geld.
Eine Änderung der Autoversicherung macht dann Sinn, wenn Sie die Höhe der Selbstbeteiligung, die Sie im Schadenfall selbst bezahlen müssen, neu aushandeln möchten. Sie können eine geringere Selbstbeteiligung mit der Versicherung vereinbaren.
Die Bedingungen der Teilkasko beim Vertragsabschluss genau prüfen
Beachten Sie, dass jedes Auto im Straßenverkehr wenigstens Haftpflichtversichert sein muss. Das legt das Gesetz so fest. Wählen Sie die Teilkasko-Versicherung oder die Vollkasko aus, so handelt es sich bei beiden Versicherungstypen um freiwillige Versicherungen.
- Sie sollten bei der Auswahl der Versicherung unbedingt in erster Linie die Beitragshöhe vergleichen. Zusätzlich ist es auch wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu lesen. Im Versicherungsumfang sind immer Schäden, die durch Unwettereinflüsse, Diebstahl und Vandalismus eintreten, umfasst. Sie können in der Police explizit nachlesen, was alles im Versicherungsumfang mit inbegriffen ist.
- Sie sollten beachten, dass die Höhe der Selbstbeteiligung oft bei 150 Euro liegt. Möglich ist es auch, eine andere Summe vertraglich zu vereinbaren. Der Selbstbehalt ist die Summe, die Sie beim Eintritt eines Schadens selbst bezahlen müssen. Den Betrag, der über dem Selbstbehalt liegt, übernimmt Ihre Versicherung. Wichtig ist es auch, dass Sie nach einem Schadensfall nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden können.
- Kommt es zu einem Unfall, den Sie verursachen, so haftet nicht die Teilkasko für Schäden am Auto des Unfallgegners. Dafür kommt die Haftpflichtversicherung auf. Den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug, reguliert dann die Teilkaskoversicherung.
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