Alle Kategorien
Suche

Vollkasko bei Vandalismus - das sollten Sie beachten

Vandalismus an Fahrzeugen kann versichert werden.
Vandalismus an Fahrzeugen kann versichert werden.
Vandalismus an Autos ist besonders in großen Städten leider keine Seltenheit mehr. Ob es sich nun um zerkratzten Lack, zerstochene Reifen, abgetretene Außenspiegel oder gar um Brandstiftung handelt - wer Opfer einer solchen mutwilligen Zerstörungswut wurde, ist froh, wenn er sein Auto kaskoversichert hat. Lesen Sie in diesem Artikel, wie die Schäden durch die Vollkaskoversicherung reguliert werden, und wann eine Teilkasko ausreichend ist.

Die Vollkaskoversicherung zahlt grundsätzlich bei Vandalismusschäden

  • Vandalismusschäden sind bedingungsgemäß durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt.
  • Zu Vandalismus zählt jegliche mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Dritte. Somit sind durch die Vollkaskoversicherung Schäden wie beispielsweise zerstochene Reifen, abgetretene Außenspiegel, zerkratzter Lack oder sonstige Karosserieschäden abgedeckt.
  • Wird die Reparatur solcher Schäden über die Vollkaskoversicherung abgewickelt, beeinflusst dies den Schadenfreiheitsrabatt. Zum Folgejahr werden Sie im Beitragssatz höhergestuft, was bedeutet, dass Sie höhere Versicherungsprämien zu erwarten haben. In der Regel dauert es dann viele Jahre, bis Sie in der Vollkasko wieder auf Ihrem heutigen Rabatt- und Beitragsniveau angelangt sind.
  • Darüber hinaus ist eine eventuell vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung fällig, was bedeutet, dass der Schaden von der Versicherung nicht in voller Höhe erstattet wird.
  • Wird die Regulierung durch die Vollkasko in Betracht gezogen, so sollte immer geprüft werden, ob eine Inanspruchnahme der Vollkasko sinnvoll ist. Denn insbesondere bei kleineren Schäden bis ca. 1.000 Euro ist es in aller Regel günstiger, die Schäden als Versicherungsnehmer selbst zu zahlen, da die Mehrprämien der nächsten Jahre sowie die selbst zu zahlende Selbstbeteiligung höher sein könnten, als der Schaden selbst.

Unter Umständen zahlt auch die Teilkaskoversicherung

  • In Ihrer Vollkaskoversicherung ist immer auch automatisch die Teilkaskoversicherung enthalten.
  • Die Teilkaskoversicherung zahlt bedingungsgemäß unter anderem bei Brandschäden und bei Glasbruch.
  • Wurden bei Ihrem Fahrzeug die Scheiben eingeschlagen, oder wurde Ihr Auto gar komplett in Brand gesetzt, so können Sie diese Schäden über Ihre Teilkaskoversicherung abwickeln.
  • Der Vorteil hierbei ist der, dass es in der Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt. Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung haben Sie also ab dem Folgejahr keine höheren Versicherungsprämien zu befürchten.
  • Einzig und allein eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung ist auch bei der Teilkasko zu berücksichtigen. Diese wird bei Auszahlung der Entschädigungsleistung durch den Versicherer in Abzug gebracht.

Ohne Kaskoversicherung wird es teuer

  • Haben Sie keine Kaskoversicherung, die für die Schäden zahlt, so müssen Sie in aller Regel die Reparaturkosten selbst tragen.
  • Kann der Täter ermittelt werden, so verbleibt Ihnen jedoch die Möglichkeit, die Reparaturkosten einzuklagen. Dieses gestaltet sich in der Praxis allerdings als zeitraubend und aufwendig und bringt nicht immer den gewünschten Erfolg mit sich.

Alle Angaben: Stand September 2012

Teilen: