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Zuschüsse für Selbstständige - so überbrücken Sie finanzielle Engpässe

Reicht der Ertrag der eigenen Firma anfangs nicht aus, können Selbstständige Zuschüsse beantragen
Reicht der Ertrag der eigenen Firma anfangs nicht aus, können Selbstständige Zuschüsse beantragen
Da sagt man immer, die Selbstständigkeit sei der erste Schritt zum nachhaltigen Vermögen. In der Realität sieht das aber meist anders aus - schon alleine die hohen Abgaben an Krankenkassen und Co, die der Selbstständige aus eigener Tasche finanzieren muss, bringen so manche Existenz an den Rand der Insolvenz. Um die Selbstständigkeit auch in schlechten Zeiten nicht vollständig aufgeben zu müssen, gibt es dabei staatliche Zuschüsse, die dem Existenzgründer wenigstens den Grundunterhalt sichern sollen. Alles, was Sie über Zuschüsse für Selbstständige wissen müssen, finden Sie hier.

Zuschüsse bei der Existenzgründung

  • Für kleinere Selbstständigkeiten ala' Ich-AG bietet das Arbeitsamt die Möglichkeit eines Einstiegsgeldes. Hier erhalten Sie monatlich einen steuerfreien Pauschalbetrag vom Amt, der höchstens 3 Jahre lang vom Staat gewährleistet wird, um Ihnen den Einstieg ins eigene Unternehmen zu ermöglichen.
  • Ein Einstiegsgeld können dabei Existenzgründer beantragen, die keine fremden Mitarbeiter beschäftigen und mit Ihrem Jahreseinkommen unter 250.000 Euro liegen. So werden im ersten Jahr monatlich 600 Euro ausbezahlt, im zweiten 360 und im dritten schließlich nur noch 240 Euro. Beachten Sie dabei, dass Sie dem Amt jedes Jahr einen Nachweis der Förderungsvoraussetzungen vorlegen müssen und das Geld so jährlich aufs Neue beantragen.
  • Eine Alternative bietet das Überbrückungsgeld, Hier darf der Selbstständige auch fremde Mitarbeiter beschäftigen und die vorausgesetzte Einkommensgrenze ist nach oben hin unbegrenzt. Jedoch sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass ein Überbrückungsgeld lediglich über einen Zeitraum von 6 Monaten bezahlt wird und Ihnen die Handelskammer im Vorfeld die Tragfähigkeit Ihres Unternehmens bescheinigen muss, damit das Arbeitsamt sicher ist, in einen eigentlich lohnenden Betrieb zu investieren
  • Als dritte Möglichkeit sollten Sie einen Selbstständigkeitskredit in Betracht ziehen. Vor allem für die Vorfinanzierung eines Betriebs bietet sich Ihnen kaum eine andere Möglichkeit, solange Sie kein Eigenkapital besitzen. Nach der Vorlage eines Businessplans, der den lokalen Banken klaren Aufschluss über die Geschäftsidee und die geplanten Gewinnspannen geben sollte, entscheidet die Bank über Gewährung des Kredits.
  • Hierbei können Sie Summen bis zu 50.000 Euro erwirken, solange Sie keinen Schufaeintrag haben. Bei Ablehnung sollten Sie sich Gedanken über einen liquiden Bürgen machen, der die Gewährung des Kredits deutlich wahrscheinlicher macht, Vor allem die Industrie-und Handelskammer können Ihnen dabei helfen, die geeignetsten Kreditinstitute für Ihr Anliegen zu finden.

Nichtrückzahlbare Zuschüsse für Selbstständige

  • Seit Anfang 2009 existieren neben dem Einstiegsgeld Eingliederungsleistungen für Selbstständige, die als nichtrückzahlbare Zuschüsse gelten. Hier zahlt das Arbeitsamt dem Existenzgründer einen Höchstbetrag von 5000 Euro aus, der ihn in schlechten Zeiten über die Krise bringen soll. Voraussetzung hierfür ist, dass das Geld für eine notwendige Anschaffung verwendet werden muss.
  • Auch hier muss die Tragfähigkeit des Unternehmens von der Handelskammer oder der IHK gewährleistet werden, sodass das Arbeitsamt davon ausgehen darf, dass durch die einmalige Zahlung die Bedürftigkeit des Antragsstellers langfristig überwunden werden kann. Brauchen Sie einen höheren Zuschuss, der nicht für eine bestimmte Anschaffung ausgegeben werden soll, müssen Sie sich an Banken wenden und sich am besten bei Bankberatern mehrerer Banken über Kredite informieren.
  • Da die Krankenkassenbeiträge einen Selbstständigen mit um die 300 Euro oft unter Hartz IV Niveau bringt, gibt es auch hier staatliche Zuschüsse, die nicht zurückerstattet werden müssen. Falls nach Abzug der Einkommenssteuer, des Freibetrags und der Krankenkassenzahlung ein Betrag unter dem Hartz IV Niveau bleibt, kann dem Selbstständigen eine monatliche Ausgleichszahlung geleistet werden. Voraussetzung ist hier lediglich, dass Sie auch krankenversichert sind. Die gleichzeitige Beantragung von anderen staatlichen Zuschüssen spielt hier keine Rolle.

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass Ihnen über die schlechten Zeiten geholfen wird- zwar war es bis vor einigen Jahren noch nahezu unmöglich ohne Rücklagen an Kredits zu kommen, heute hat sich das jedoch geändert, weil der Staat mittlerweile den hohen Wert der Selbstständigkeit erkannt hat. Lassen Sie sich also einfach von Handelskammer, Arbeitsamt und zuständigen Banken beraten, damit Sie eine Lösung finden können, die für alle Beteiligten eine Win-win- Situation darstellt.

helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
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