Alle Kategorien
Suche

"Wie widerrufe ich einen Vertrag"? - So geht's

Versicherungen sind kein Allheilmittel.
Versicherungen sind kein Allheilmittel.
Als Verbraucher haben Sie das Recht, Verträge zu widerrufen. Voraussetzung ist aber, dass Ihnen speziell für dieses betreffende Vertragsverhältnis auch ein Widerrufsrecht zusteht. Wenn dies der Fall ist und Sie sich fragen "wie widerrufe ich einen Vertrag?", lesen Sie Ihre Vertragsbedingungen. Für Versicherungsverträge gelten einige Besonderheiten.

Ein Widerrufsrecht steht Ihnen bei Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen zu. Außerdem können Sie Darlehensverträge und Versicherungsverträge widerrufen. Bei Versicherungsverträgen gilt es, einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Wie Sie einen Vertrag widerrufen, ist in den Vertragsbedingungen genau geregelt.

Sie können nur in bestimmten Fällen widerrufen

  • Sie können jeden dieser Verträge binnen vierzehn Tagen widerrufen.
  • Bei Versicherungsverträgen muss die Laufzeit des Vertrages mehr als ein Jahr betragen.
  • Es darf sich nicht um eine Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung handeln, für die Sonderregeln gelten.
  • Kein Widerrufsrecht besteht auch bei Versicherungen, die sich auf eine bereits in Ausübung befindliche gewerbliche oder selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers beziehen.
  • Die Frist bei Versicherungsverträgen beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Versicherungspolice, die dazugehörigen Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht erhalten haben.
  • Verschicken Sie Ihre Widerrufserklärung aus Gründen der Beweisführung am besten mit einem Einschreiben, für das Sie einen Einlieferungsbeleg erhalten.
  • Sie müssen Ihren Widerruf nicht begründen. Auf Ihre Motivation kommt es nicht an.
  • Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Unterschreiben Sie mit Ihrer Unterschrift persönlich und eigenhändig. Eine Übermittlung per Fax oder E-Mail genügt nach den Vertragsbedingungen oft nicht.
  • Es genügt, wenn Sie den Widerruf in dieser Frist auf den Weg bringen, auf den Zugang beim Empfänger kommt es ausnahmsweise nicht an.
  • Allerdings erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie die erste Prämienzahlung geleistet haben. Lassen Sie sich also nicht darauf ein, wenn der Versicherungsvermittler nach Ihrer Unterschrift gleich den ersten Prämienbetrag in bar mitnehmen möchte.
  • Achten Sie darauf, dass die Versicherung Sie in dem Versicherungsvertrag ausdrücklich auf dieses Widerrufsrecht hinweisen oder sich diese Information auf einem gesonderten Informationsblatt von Ihnen bestätigen lassen muss. Ist dies nicht der Fall, können Sie den Vertrag bis zu 30 Tage nach Ihrer ersten Prämienzahlung widerrufen.
  • Beträgt die Versicherungsdauer aber nur ein Jahr, haben Sie wiederum kein Widerrufsrecht. Wird die Versicherungsdauer auf ein Jahr festgesetzt und verlängert sich mangels Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr, handelt es sich trotzdem um einen einjährigen Vertrag, der kein Widerrufsrecht begründet.

Vorsicht beim Vertrag mit vorläufigem Versicherungsschutz

  • Wenn der Versicherungsschutz mit vorläufiger Wirkung in Kraft tritt, wie dies beispielsweise bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fall ist, haben Sie kein Widerrufsrecht, da der Versicherer im Versicherungsfall bereits leistungspflichtig ist.
  • Bei Lebensversicherungen gelten wiederum zusätzliche Besonderheiten. Hier haben Sie kein Widerrufs-, sondern ein Widerspruchs- und Rücktrittsrecht. Wenn Sie einen sofortigen Versicherungsschutz wünschen oder diesen auf Hinweis und Drängen des Versicherungsvermittlers in den Vertragsantrag hineinschreiben lassen, entfällt Ihr Widerspruchsrecht. Der Versicherer ist in diesem Fall nämlich sofort leistungspflichtig, wenn der Versicherungsfall eintritt. Sie haben aber ein Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht binnen 30 Tagen, nachdem Sie alle relevanten Versicherungsdokumente erhalten haben. Ihre Widerspruchsfrist kann sich allerdings noch bis zu einem Jahr verlängern, wenn die Versicherung nicht die vom Gesetz vorgegebenen Informationen mitteilt und ihre Informationspflichten verletzt.

Wichtig bleibt also festzuhalten, dass Sie die jeweiligen Vertragsbedingungen studieren. Dort stehen regelmäßig spezifische Hinweise dazu, wie Sie einen Vertrag widerrufen können.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: