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Die Versicherung und die Kündigungsfrist - worauf Sie achten sollten

Die Kündigung eines Versicherungsvertrages fristgerecht durchführen.
Die Kündigung eines Versicherungsvertrages fristgerecht durchführen. © derateru / Pixelio
Wenn Sie eine bestehende Versicherung beenden möchten, dann ist stets eine bestimmte Kündigungsfrist einzuhalten. Im Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrages sollten Sie auf verschiedene Punkte achten, damit es keine Probleme mit dem Versicherer gibt.

Je nach Versicherung gelten teilweise unterschiedliche Fristen

Welche Kündigungsfrist einzuhalten ist, hängt weniger vom Versicherer im Speziellen, sondern vielmehr von der Art der Absicherung im Allgemeinen ab. Die Frist ist stets vertraglich festgehalten.

  • Die Information darüber, mit welcher Frist Sie kündigen können, finden Sie in den Bedingungen zum jeweiligen Vertrag. Dort gibt es einen gesonderten Punkt, der sich sowohl mit der Beendigung des Vertrages als auch mit den Fristen der Kündigung beschäftigt.
  • Viele Verträge können mit einer Frist von drei Monaten hin zum Vertragsende gekündigt werden. Das trifft meistens zum Beispiel die meisten Sachversicherungen zu, wie zum Beispiel Hausrat, Haftpflicht oder Unfallversicherung.
  • Manche Verträge können auch mit einer Frist von nur einem Monat hin zu jedem beliebigen Monatsende gekündigt werden. In der Regel gilt das für solche Arten, bei denen Personen versichert sind, wie zum Beispiel in der Kapital- und der privaten Rentenversicherung.

Was zum Einhalten der Kündigungsfrist zu beachten ist

  • Wichtig zu wissen ist, dass sich der Vertrag nahezu immer um die gleiche Laufzeit wie zuvor verlängert, falls Sie den letzten möglichen Tag zur Kündigung verpassen sollten. Daher sollten Sie sich solche Termine am besten notieren.
  • Sie sollten die Kündigung nicht unbedingt am letztmöglichen Tag absenden. Denn Sie müssen natürlich auch die Postlaufzeiten beachten, zumal die Kündigung am letztmöglichen Tag beim Versicherer eingegangen sein muss und nicht erst abgesendet werden muss.
  • Versenden Sie das Kündigungsschreiben am besten vorab per FAX und anschließend noch per Einschreiben. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass die Kündigung rechtzeitig eintrifft und Sie haben gleichzeitig Beweise, dass Sie tatsächlich gekündigt haben.
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