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Wie muss eine Kündigung aussehen? - So kündigen Sie als Arbeitnehmer

Eine Kündigung ist formgebunden.
Eine Kündigung ist formgebunden. © derateru / Pixelio
Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Arbeitsverhältnis beenden möchten, müssen Sie formal wissen, wie eine Kündigung aussehen muss. Sie riskieren andernfalls, dass Ihr Arbeitsvertrag weiterbesteht und Sie den neuen Arbeitsplatz nicht antreten können.

Was Sie benötigen:

  • Kündiungserklärung

Jede Kündigung muss gewisse Formalien beinhalten. Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigung, mit der Folge, dass das scheinbar gekündigte Vertragsverhältnis fortbesteht und Sie sich auf die nächste Kündigungsfrist verweisen lassen müssen. Die Konsequenzen können schwerwiegend sein. Also ist es wichtig, dass Sie wissen, wie eine Kündigung aussehen muss.

Wie muss ich mich dem Arbeitgeber erklären

  • Lesen Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag. Dort finden Sie erste Hinweise, welche Formalien bei der Kündigung einzuhalten sind.
  • Im Regelfall wird auch die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen. Diese ergibt sich aus § 622 BGB.

Beachten Sie die Fristen zur Kündigung

  • Sie können Ihr Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende kündigen. Lediglichfür  ihren Arbeitgeber gelten längere Kündigungsfristen.
  • Im Arbeitsvertrag kann eine längere Kündigungsfrist ausdrücklich und individuell vereinbart worden sein. In diesem Fall ist diese für Ihre Kündigung maßgebend.
  • Beachten Sie, dass vier Wochen nicht in einem Monat gleichzusetzen sind. Ein Monat kann 31 Tage, vier Wochen oder fast fünf Wochen haben.
  • Möchten Sie beispielsweise zum 15. Februar 2012 ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss ihre Kündigungserklärung Ihrem Arbeitgeber bis spätestens 18. Januar 2012, also vier Wochen vorher, zugegangen sein.
  • Bedenken Sie, dass es zur Wirksamkeit ihrer Kündigung auf den Zugang beim Arbeitgeber ankommt. Es genügt nicht, wenn Sie Ihre Kündigungserklärung in dieser Fristen auf den Weg bringen.

So sollte Ihr Schreiben aussehen

  • Im Regelfall müssen Sie Ihre Kündigung schriftlich erklären. Eine E-Mail genügt normalerweise nicht, da sie nicht Ihre Unterschrift trägt.
  • Sie müssen keine Gründe für Ihre Kündigung angeben. Es ist Ihre freie persönliche Entscheidung, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.
  • Achten Sie darauf, dass Sieihre Kündigungserklärung richtig adressieren. Es genügt die korrekte Firmenbezeichnung Ihres Arbeitgebers. Sie brauchen keinen persönlichen Ansprechpartner zu bezeichnen.
  • Verlangen Sie, dass der Arbeitgeber Ihnen ein Arbeitszeugnis ausstellt.
  • Im Idealfall übergeben Sie Ihre Kündigungserklärung dem Arbeitgeber persönlich und lassen sich den Erhalt quittieren. Ansonsten verschicken Sie sie mit Einschreiben und Rückschein.
  • Im Zweifel orientieren Sie sich im Internet an einem Musterschreiben, damit Sie sicher wissen, wie eine Kündigung aussehen muss.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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