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Kündigungsfristen ohne Arbeitsvertrag: als Arbeitnehmer kündigen Sie so korrekt

Kündigungsfristen als Arbeitnehmer ohne Arbeitsvertrag kennenlernen
Kündigungsfristen als Arbeitnehmer ohne Arbeitsvertrag kennenlernen
Sie müssen sich auch an die Kündigungsfristen halten, wenn Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Es ist dann nicht so, dass Sie ohne Arbeitsvertrag arbeiten, da Sie einen Arbeitsvertrag auch mündlich begründen können.

Was Sie benötigen:

  • Kündigungsschreiben


Kündigungsfristen als Arbeitnehmer einhalten, ohne schriftlichen Arbeitsvertrag

  • Beachten Sie stets, dass Sie als Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag auch mündlich vereinbaren oder konkludent, durch Ihr Verhalten begründen können. Dies ist zum Beispiel durch die Aufnahme der Tätigkeit der Fall. Haben Sie sich mündlich geeinigt oder nach Einigung die Tätigkeit aufgenommen, so arbeiten Sie nicht ohne Arbeitsvertrag. Sie arbeiten mit einem mündlich vereinbarten Arbeitsvertrag. Sie müssen sich folglich an die Kündigungsfristen halten, da Sie nicht ohne Arbeitsvertrag tätig geworden sind.
  • Zuerst überprüfen Sie, ab welchem Datum Sie als Arbeitnehmer in dem Betrieb tätig sind. So können Sie anschließend die Kündigungsfrist bestimmen.
  • Haben Sie keine Probezeit vereinbart, so können Sie mit einer Frist von vier Wochen zum 15. Oder zum Monatsende kündigen.
  • Sind Sie als Arbeitnehmer nur als Aushilfe tätig, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. Dies gilt jedoch nur, für die ersten drei Monate Ihrer Betriebszugehörigkeit, danach können Sie mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
  • Sie können die einzelnen geltenden Kündigungsfristen in § 622 BGB nachlesen.


Die Kündigungsfristen in der Probezeit

  • Arbeiten Sie als Arbeitnehmer noch in der Probezeit, können Sie auch nicht ordentlich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie als Arbeitnehmer mit oder ohne einem schriftlichen Arbeitsvertrag arbeiten. Sie können das Arbeitsverhältnis auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag begründen.
  • Die Probezeit gilt in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses. Halten Sie in dieser Zeit die Kündigungsfristen ein.
  • Sie können in der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Dies können Sie ohne Arbeitsvertrag tun und halten die Kündigungsfristen ein. Eine mündliche Vereinbarung steht dem schriftlichen Arbeitsvertrag gleich.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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