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Wie man Fraktionsgeschäftsführer wird und was man da tut

Fraktionsgeschäftsführer managen die Arbeit ihrer Fraktion.
Fraktionsgeschäftsführer managen die Arbeit ihrer Fraktion. © Siegfried Baier / Pixelio
In den Nachrichten ist immer wieder einmal vom Fraktionsgeschäftsführer die Rede. Und dabei hat man keine Ahnung, was diese Menschen eigentlich machen. Ohne sie läuft in einem Parlament aber gar nichts.

Der Fraktionsgeschäftsführer ist gewissermaßen der Manager seiner Partei im Bundestag oder im Landtag. Im Regelfall übt er als Abgeordneter gleichzeitig auch das Amt des "Parlamentarischen Geschäftsführers" aus. Es gibt aber auch Fraktionsgeschäftsführer, die Angestellte der Partei - und keine gewählten Abgeordneten - sind. Diese nehmen dann nur die Aufgaben wahr, die außerhalb der direkten parlamentarischen Arbeit stattfinden.

So wird man Fraktionsgeschäftsführer

  • Um Fraktionsgeschäftsführer zu werden, sollten Sie zunächst Mitglied einer Partei werden. Hier bietet sich natürlich eine "etablierte" Partei an, die auch tatsächlich in Parlamenten vertreten ist. Dies ist der "normale" Weg, um dieses Amt zu bekommen. Auf diese Weise lernen Sie die Grundsätze politischer Arbeit kennen. Dieses Wissen ist unabdingbar, wenn Sie als Fraktionsgeschäftsführer einmal erfolgreich sein wollen.
  • Damit Sie sich für die Tätigkeit eignen, ist bei den meisten Parteien ein abgeschlossenes Studium die Grundvoraussetzung. Außerdem sollten Sie natürlich ein ausgeprägtes Interesse für politische Themen und Zusammenhänge mitbringen. Auch Kenntnisse in Verwaltung und Betriebswirtschaft sind hier von großem Vorteil.
  • Das Amt des Fraktionsgeschäftsführers ist den Parteimitgliedern vorbehalten, die es bereits "zu etwas gebracht" und sich in der Partei etabliert haben. Sie sollten sich deshalb in der Partei eine solide Basis und viele Freunde schaffen. Dies ist auch deshalb notwendig, damit Sie von Ihrer Partei überhaupt als Kandidat für eine Wahl aufgestellt werden. Und dies bedeutet, dass Sie aktiv politische Arbeit und Parteiarbeit betreiben - Anwesenheit bei den Sitzungen Ihrer Partei, Unterstützung im Wahlkampf etc.
  • Politik heißt, etwas zu wollen und seine Ziele umzusetzen. Wenn Sie das Amt eines Fraktionsgeschäftsführers bekleiden wollen, sollten Sie in der Lage sein, Ihre Ziele auch zu erreichen - in diesem Fall zunächst als Kandidat der Partei und danach als Fraktionsgeschäftsführer benannt zu werden.
  • Wenn Sie bei einer Wahl dann in ein Parlament gewählt wurden, sind Sie Mitglied der "Fraktion" Ihrer Partei im Parlament. Und die Fraktion benennt wiederum ihren Geschäftsführer. Diesen gibt es übrigens bei allen politischen Parlamenten, also auch bei Kreistagen und Stadtparlamenten.
  • Sie bekommen als Fraktionsgeschäftsführer Ihre Funktion im Regelfall durch eine Wahl Ihrer Fraktion - genau so wie ein Klassensprecher von seiner Klasse gewählt wird.
  • Bei größeren Fraktionen gibt es einen "ersten Fraktionsgeschäftsführer" und weitere untergeordnete Fraktionsgeschäftsführer.

Diese Aufgaben haben Fraktionsgeschäftsführer

Fraktionsgeschäftsführer sorgen auf organisatorischer Ebene dafür, dass ihre Partei die "Big Points" bekommt - ihre Fraktion also auch das erreicht, was sie haben will. Im Unterschied zu den Fraktionsvorsitzenden, welche die inhaltliche Arbeit ihrer Fraktion bestimmen. Als Fraktionsgeschäftsführer haben Sie außer den normalen Aufgaben als Abgeordneter noch eine Menge verschiedenster zusätzlicher Aufgaben, die das Amt mit sich bringt:

  • Sie führen eigenverantwortlich die Fraktionsgeschäftsstelle.
  • Die Erörterung der politischen Themen in den einzelnen Gremien des Parlaments wird von Ihnen vorbereitet.
  • Bei wichtigen Abstimmungen sorgen Sie dafür, dass Ihre Fraktion vollständig anwesend ist.
  • Sie sind für Öffentlichkeitsarbeit und das Personalmanagement ihrer Fraktion verantwortlich.
  • Gegenüber Vertragspartnern und Verwaltung vertreten sie Ihre Fraktion.
  • Sie pflegen die Kontakte mit anderen Fraktionen und stimmen sich mit diesen ab.
  • Die ordnungs- und bestimmungsgemäßen Verwendung der Fraktionszuschüsse wird von Ihnen überwacht.
  • Sie sind für das politische Projekt- und Schnittstellenmanagement zwischen Fraktionsvorstand und Fraktion verantwortlich.
  • Sie sind Mitglied im Ältestenrat des Parlaments, der unter anderem die Themen und die Redezeiten in den Plenarsitzungen festlegt.

Sie sind also als Fraktionsgeschäftsführer dafür verantwortlich, dass "der Laden läuft" und sich die Fraktionsmitglieder in aller Ruhe über politische Themen streiten können, anstatt sich mit organisatorischen Problemen auseinander setzen zu müssen.

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