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Bundestagsmandate - der Begriff einfach erklärt

 Hier sitzt die Volksvertretung.
Hier sitzt die Volksvertretung.
Was genau sind Bundestagsmandate? Wie der Name schon andeutet, steht er in Verbindung mit dem Deutschen Bundestag, also dem Organ der Volksvertretung in Deutschland. Was genau mit "Bundestagsmandate" gemeint ist, wird hier erklärt.

Der Deutsche Bundestag und seine Aufgaben

  • Der Deutsche Bundestag repräsentiert das Volk.
  • Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre, d. h. alle vier Jahre finden Neuwahlen statt.
  • Der Bundestag hat mehrere Aufgaben. In erster Linie ist er für die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung zuständig. Er hat seinen Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin.
  • Den Vorsitz trägt der Bundestagspräsident, seit 2005 Norbert Lammert von der CDU. Dieser wird von allen Abgeordneten des Bundestages gewählt und hat nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Staatsamt inne. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Leitung des Bundestages und die Entgegennahme aller Gesetzesentwürfe.
  • Entscheidungen werden mit den sogenannten Bundestagsmandaten gefällt.

Was sind Bundestagsmandate?

  • Ein Mandat ist ein Stimmrecht und bezeichnet im Fall des Bundestages die Stimmrechte der Vertreter des Volkes.
  • Die Abgeordneten können damit bei neuen Gesetzesentwürfen oder Verfassungsänderungen zu- oder gegenstimmen.
  • Im Regelfall ist eine Zweidrittelmehrheit der Bundestagsmandate entscheidend.
  • Die Vertreter des Volkes sind die im Bundestag sitzenden Politiker, die alle vier Jahre neu vom Deutschen Volk gewählt werden.
  • Festgelegt sind 598 Sitze im Bundestag, von denen 299 bei den Bundestagswahlen über die Erststimme direkt von den 299 Wahlkreisen gewählt werden.
  • Die anderen 299 werden über die Parteien gewählt, die mit der Zweitstimme festgelegt werden. Bei dieser Wahl gibt es diverse Regelungen, die die mögliche Verteilung der Mandate bestimmt, wie die 5%-Hürde.
  • Die mit der Erststimme gewählten Vertreter (Direktmandat) haben in jedem Fall ein Anrecht auf einen Sitz im Bundestag, weshalb es zu sogenannten Überhangmandaten kommen kann, wenn durch die Zweitstimme der Partei eigentlich weniger Mandate zugestanden hätten. Die betreffende Partei erhält also zusätzliche Bundestagsmandate.
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