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Wie lange dürfen 16-Jährige draußen bleiben? - 5 Fakten

Auch Erwachsene waren einmal jung. Leider vergessen das mitunter einige von ihnen. Dabei ist es völlig normal, dass Jugendliche etwas erleben und ihre eigene, immer größer werdende Welt entdecken wollen. Wie gut, dass es diesbezüglich hierzulande Gesetze gibt, die dazu beitragen, dass die jungen Leute diese "Entdeckungsfreude" nicht überstrapazieren. Schließlich geht es doch in erster Linie um das Wohl der Heranwachsenden. Wie lange aber dürfen 16-Jährige draußen bleiben? Wie ist es um die entsprechenden gesetzlichen Regelungen bestellt?

Spaß mit Freunden - aber bitteschön in Maßen
Spaß mit Freunden - aber bitteschön in Maßen

Das Jugendschutzgesetz - so lange dürfen 16-Jährige draußen bleiben

  • Wie schön wäre es aus der Sicht vieler Jugendlicher, wenn beispielsweise 16-Jährige an den Wochenenden die Diskotheken unsicher machen könnten, so lange sie wollten. Allerdings hat ihnen der Gesetzgeber einen "Riegel vorgeschoben" - und zwar zu ihrer eigenen Sicherheit.
  • So lange wie sie es sich wünschen würden, dürfen 16-Jährige nicht draußen bleiben. Vielmehr ist es ihnen nur gestattet, bis 0.00 Uhr draußen bleiben zu dürfen. Selbst dann, wenn eine 18-jährige Begleitung mit von der Partie ist.
  • Mit 15 hingegen dürfen sie nurmehr in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Disco betreten. Streng genommen gilt diese Regelung sogar bis einen Tag vor ihrem 16. Geburtstag.

Eingeschränkte Freiheiten für Jugendliche

  • Anders verhält es sich hingegen dann, wenn es darum geht, ein Konzert zu besuchen. Eine offizielle zeitliche Beschränkung gibt es nicht, sofern die schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten bzw. der Eltern vorliegt.
  • Sofern das für 16-Jährige zuständige lokale Jugendamt zustimmt, ist es Jugendlichen dieser Altersgruppe gestattet, Vereine, kirchliche Veranstaltungen oder Jugendtreffs zu besuchen - bis Mitternacht. Fakt aber ist, dass das Amt in diesem Zusammenhang durchaus eine Erlaubnis verweigern kann.
  • Jugendliche zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr (sofern noch nicht vollendet) sind darüber hinaus verpflichtet, nach einem Kinobesuch um 0.00 Uhr zu Hause zu sein. So haben sie im Vorfeld darauf zu achten, dass der betreffende Film nicht so lange dauert bzw. um Mitternacht beendet ist.
  • Überhaupt gilt es diesbezüglich auch die Altersbeschränkungen (FSK) zu berücksichtigen. Hiernach haben sich 16-Jährige selbst dann zu richten, wenn sie in Begleitung Erwachsener bzw. Erziehungsberechtigter sind.
  • Mit Blick auf den Besuch einer Gaststätte gelten wiederum andere Gesetzmäßigkeiten. So ist es Jugendlichen in der Zeit von 5.00 bis 23 Uhr gestattet, sich darin aufzuhalten. Allerdings nur dann, wenn sie keinen Alkohol zu sich nehmen. Der Verzehr von Speisen und Softdrinks ist erlaubt.

Was tun, wenn Kinder bzw. Jugendliche das Jugendschutzgesetz nicht einhalten? Nicht immer haben die Erziehungsberechtigten dann mit Strafen oder Sanktionen vonseiten des Ordnungs- oder Jugendamtes zu rechnen. Jedoch spielt diesbezüglich die vorangegangene Entwicklung der Kids eine wesentliche Rolle.

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