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Wie lange darf ein 15-jähriger draußen bleiben? - Wissenswertes zur gesetzlichen Regelung

Jugendliche brauchen klare Regeln.
Jugendliche brauchen klare Regeln.
Wie lange ein 15-Jähriger draußen bleiben darf, ist in dieser Allgemeinheit nicht gesetzlich geregelt. Es gibt jedoch Regelungen des Jugendschutzgesetzes, die den Aufenthalt an bestimmten Orten je nach Alter einschränken.

Wenn Sie sich als 15-Jähriger auch noch zu später Stunde draußen aufhalten wollen, sollten Sie dies vorher mit Ihren Eltern absprechen. Denn diesen obliegt in der Regel die Erziehungsberechtigung. Eine Einschränkung für das Draußenbleiben als 15-Jähriger kann es darüber hinaus an bestimmten Orten geben.

Regelungen, wie lange ein 15-Jähriger an bestimmten Orten bleiben darf

  • Im Jugendschutzgesetz finden sich keine Regelungen dazu, wie lange sich ein 15-Jähriger allgemein draußen aufhalten darf. Es gibt also keine allgemein gesetzlich geregelte "Ausgangssperre" für Jugendliche, wenn diese länger draußen bleiben wollen. Einschlägig ist hier vielmehr die Absprache bzw. Vorgabe der Eltern als der Erziehungsberechtigten.
  • Das Jugendschutzgesetz sieht allerdings für den Aufenthalt an bestimmten Orten Einschränkungen für gewisse Altersgruppen vor.
  • Gem. § 4 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist es Jugendlichen unter 16 Jahren nur in bestimmten Fällen gestattet, sich in einer Gaststätte aufzuhalten. Entweder sie werden dabei von einem Erziehungsberechtigten begleitet, oder sie essen oder trinken etwas - dann dürfen sie sich allerdings auch nur bis höchstens 23 Uhr in der Gaststätte aufhalten. Ab 16 Jahren ist ein Aufenthalt in einer Gaststätte dann bis 24 Uhr möglich.
  • Wird die Gaststätte allerdings als Nachtbar oder als Nachtclub betrieben, ist der Aufenthalt darin für 15-Jährige bzw. für Jugendliche tabu, vgl. § 4 Abs. 2 JuSchG.
  • Gem. § 6 JuSchG ist auch der Aufenthalt in Spielhallen für Jugendliche nicht gestattet.
  • Handelt es nicht um die Veranstaltung eines Jugendträgers, ist auch die Anwesenheit Jugendlicher auf Tanzveranstaltungen eingeschränkt, vgl. § 5 JuSchuG. Ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten darf sich ein 15-Jähriger dort nicht aufhalten; wer 16 Jahre alt ist, darf sich dort immerhin bis 24 Uhr aufhalten.

Sich draußen aufhalten mit Erlaubnis der Eltern   

  • Wenn Sie sich als 15-Jähriger bis spät abends draußen aufhalten wollen, sollten Sie dies mit Ihren Eltern absprechen.
  • Die Absprachen dazu, wann Sie wieder zu Hause sein sollen, sollten Sie einhalten. Denn wenn Sie hier als unzuverlässig gelten, werden Ihre Eltern Ihr "Ausgangsrecht" eher beschneiden - und das meist aus gutem Grund.
  • Als Eltern sollten Sie Ihren Kindern auch beim Ausgang klare Regeln an die Hand geben.

Wie lange ein 15-Jähriger draußen bleiben darf, ist nicht allgemein gesetzlich geregelt. Gesetzliche Regelungen gibt es allerdings zum Aufenthalt an bestimmten Orten.

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