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Krankengeld und Weihnachtsgeld - das sollten Sie beachten

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung.
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung.
Jeder Arbeitnehmer freut sich sowohl über die Auszahlung von Krankengeld als auch über die Auszahlung von Weihnachtsgeld. Allerdings könnte diese Freude auch getrübt werden, wenn Sie sich die dahinter stehenden Richtlinien ansehen.

Eine Definition von Krankengeld

Viele Arbeitnehmer verwechseln das Krankengeld mit dem Geld, das Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, wenn Sie sich krank melden. Dies wäre jedoch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Begriff Krankengeld hingegen definiert sich wie folgt:

  • Das Krankengeld ist im Sozialgesetzbuch verankert und stellt eine Leistung der Krankenversicherung dar, wenn Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung abgelaufen ist.
  • Beachten Sie aber, dass Sie das Krankengeld bei ein und derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren nur für 78 Wochen erhalten.
  • Nach einem Dreijahreszyklus beginnt ein neuer Dreijahreszyklus, für den die gleichen Bestimmungen gelten: Auch dann erhalten Sie für ein und dieselbe Krankheit nur für 78 Wochen Krankengeld.
  • Denken Sie hierbei daran, dass zwischen den beiden 78 Wochen mindestens sechs Monate liegen müssen, in der Sie wegen dieser Krankheit nicht erwerbsunfähig waren und gearbeitet haben oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen.
  • Beispiel: Ihre Dreijahresfrist, in der Sie 78 Wochen lang Krankengeld erhalten haben, läuft am 30. April ab. Sie müssten dann durchgehend bis einschließlich 30. Oktober gearbeitet haben, ohne dass Sie wegen genau dieser Erkrankung arbeitsunfähig waren. Ab dem 1. November könnten Sie wieder wegen der gleichen Krankheit Krankengeld erhalten.

Das Weihnachtsgeld unter gesetzlicher Betrachtung

Während Sie auf das Krankengeld einen gesetzlichen Anspruch haben, stellt sich die Situation beim Weihnachtsgeld anders dar:

  • Denken Sie immer daran, dass Sie in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld besitzen.
  • Beachten Sie aber, dass Ausnahmen immer eine Regel bestätigen: Wurde im Tarif- oder Arbeitsvertrag das Weihnachtsgeld geregelt, dann haben Sie auch Anspruch auf die Auszahlung des Weihnachtsgeldes.
  • Gleiches gilt, wenn Sie mindestens dreimal in Folge Weihnachtsgeld erhalten haben, dies aber nicht vertraglich geregelt ist. Hier tritt eine sogenannte betriebliche Übung ein.
  • Hierbei müssen Sie aber bedenken, dass Ihr Anspruch verfällt, wenn Ihr Arbeitgeber schriftlich festlegt, dass Sie in Zukunft keinen Anspruch auf die Auszahlung von Weihnachtsgeld haben. Dieses Schreiben muss Ihnen Ihr Arbeitgeber vor oder zusammen mit dem Weihnachtsgeld aushändigen.
  • Nachdem es sich beim Weihnachtsgeld um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, darf dieser auch Bedingungen an das Weihnachtsgeld stellen: Zum Beispiel erhalten nur diejenigen Mitarbeiter Weihnachtsgeld, wenn eine vorher definierte Leistung erreicht wurde.
  • Ferner müssen Sie daran denken, dass Sie in der Regel bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Firma verbleiben müssen, damit Sie bei einer Kündigung Ihrerseits das Weihnachtsgeld nicht zurückzahlen müssen.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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