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Was darf ich mit Führerschein Klasse B fahren? - Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen

Auch mancher Traktor darf mit Klasse B gefahren werden.
Auch mancher Traktor darf mit Klasse B gefahren werden.
Was früher die Klassen 1, 2 oder 3 waren, wird heute mit großen Buchstaben bezeichnet. In der Fahrerlaubnisverordnung ist im Einzelnen geregelt, was für Fahrzeuge der Erlaubnisinhaber in welcher Klasse und damit auch mit einem Führerschein der Klasse B fahren darf.

Bei vielen Stellenanzeigen wird explizit darauf hingewiesen, dass ein Führerschein der Klasse B nötig ist. Damit darf nicht nur ein Pkw gefahren werden, doch andere Fahrzeuge sind für den potenziellen Arbeitgeber meist nicht im Blick.

Was mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden darf

  • § 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) listet die einzelnen Fahrzeugklassen und die Kraftfahrzeuge auf, die der Inhaber eines entsprechenden Führerscheines fahren darf.
  • Mit einem Führerschein der Klasse B darf demzufolge ein Kraftfahrzeug bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und mit höchstens acht Sitzen - den Sitz des Fahrers nicht eingeschlossen - gefahren werden.
  • Die Fahrzeugklasse bezieht sich damit vor allem auf Pkw. Diese dürfen auch mit einem Anhänger geführt werden, der eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht übersteigt.
  • Wenn die zulässige Gesamtmasse von Pkw und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt, kann der Anhänger auch schwerer sein als 750 kg - vorausgesetzt, seine zulässige Gesamtmasse übersteigt die Leermasse des Pkw - also das Gewicht ohne Insassen - nicht.

Zugmaschinen und Leichtkrafträder

  • § 6 Abs. 3 FeV bestimmt, was neben einem Pkw mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden darf.
  • Auch die Fahrzeuge der Klassen M, S und L dürfen im Straßenverkehr bewegt werden, dies sind zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm, die alle nicht schneller als 45 km/h fahren dürfen. Dazu kommen mit der Klasse L bestimmte landwirtschaftliche Zugmaschinen.
  • Wer seine Fahrerlaubnis für den Pkw noch vor dem 01.01.1999 bekommen hat, für den bleibt der bisherige Umfang der Erlaubnis bestehen. Dies bezieht sich insbesondere auf kleine Lkw bis 7,5 t.

Was für Fahrzeuge in den einzelnen Fahrzeugklassen bewegt werden dürfen, regelt die Fahrerlaubnisverordnung.

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