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Führerscheinklassen der DDR - Wissenswertes

Führerscheinklassen der DDR - Wissenswertes1:45
Video von Jule Jansson 1:45

Führerscheine der DDR sind weiterhin gültig, es besteht also grundsätzlich keine Pflicht, diese in einen EU-Führerschein umtauschen zu lassen. Wenn Sie den Führerschein jedoch umtauschen lassen, erhalten Sie bei der Umstellung alle Führerscheinklassen, genau wie früher, mit Ausnahme der Klasse T.

Die Führerscheinklassen der DDR - was ist zu beachten?

  • Die Führerscheinklasse B der DDR ist die frühere Klasse 3 der BRD. Mit der Führerscheinklasse B der DDR dürfen Sie Kraftfahrzeuge und Züge mit maximal 3 Achsen fahren. Sie erhalten bei der Umstellung problemlos die neuen Führerscheinklassen B, BE, C1, C1E sowie S, M und L. Mit der Führerscheinklasse B der DDR dürfen Sie alle Kraftfahrzeuge fahren, die nicht mehr als 3500 kg Gesamtmasse haben und die zulässige Anzahl von 8 Sitzplätzen - außer dem Führersitz - nicht überschreiten. Auch mit Anhänger dürfen Sie unterwegs sein, allerdings auch hier wieder eingeschränkt. So dürfen Sie in diesem Fall - mit Fahrzeug und Anhänger - bestimmte Höchstmaße nicht überschreiten, insgesamt aber nie über die zulässige Gesamtmasse (3500 kg) kommen. Alle Führerscheinklassen sind hier aufgelistet, wenn Sie nachschauen wollen.
  • Die alte Führerscheinklasse T wird nicht automatisch auf die neue Klasse L umgeschrieben. Dies müssen Sie besonders beantragen! Wenn Sie allerdings nicht in der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft arbeiten, bekommen Sie jetzt nicht mehr automatisch die Erlaubnis, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge führen zu dürfen. Sie müssen dann dem Verkehrsamt zumindest nachweisen, dass Sie bei einem Landwirt gelegentlich bei der Ernte aushelfen. Dies ist ein Nachteil bei der Umschreibung. 

In dieser Übersicht finden Sie die alten und neuen Führerscheinklassen gegenübergestellt.

DDR Führerschein - keine Pflicht zum Umtausch

  • Die DDR-Führerscheine mit ihren Führerscheinklassen sind bis zum Jahre 2032 gültig. Es besteht also derzeit keine Pflicht zum Umtauschen. Doch es könnte im Ausland Probleme geben. In allen EU-Staaten sind die Führerscheine zwar anerkannt, doch in der Schweiz oder anderen Nicht-EU-Staaten könnte es Schwierigkeiten geben.
  • Wenn Sie mit dem Auto im Ausland unterwegs sind, sollten Sie den DDR-Führerschein in einen EU-Führerschein umschreiben lassen, damit Sie keine Strafe riskieren. Die Führerscheinklassen gehen nicht verloren, sie werden automatisch in die neuen Klassen umgeschrieben, mit Ausnahme der Klasse T.