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Insolvenzgeld und Steuererklärung - Hinweise

Insolvenzgeld ist immer in der Steuererklärung anzugeben, obwohl es steuerfrei ist.
Insolvenzgeld ist immer in der Steuererklärung anzugeben, obwohl es steuerfrei ist.
Erhalten Sie von der Arbeitsagentur Insolvenzgeld, so gelten besondere Hinweise für die Steuererklärung. Sie müssen den Betrag in Ihrer Jahreslohnsteuer angeben, profitieren dann allerdings davon, dass keine Steuer fällig wird.

Wird Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig und kann die Löhne der Arbeitnehmer nicht mehr bezahlen, so tritt die Arbeitsagentur unter bestimmten Voraussetzungen ein und zahlt Insolvenzgeld aus. Hierzu muss ein Insolvenzereignis innerhalb der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vorliegen.

Insolvenzgeld muss in der Steuererklärung angegeben werden

  • Arbeiten Sie in einem Betrieb, der ein Insolvenzverfahren angemeldet hat, so erhalten Sie Insolvenzgeld. Dies muss Ihr Arbeitgeber in der Steuererklärung mit einem großen „U“ kennzeichnen. So ist nachvollziehbar, dass es sich nicht um eine steuerpflichtige Lohnzahlung, sondern um eine steuerfreie Insolvenzzahlung handelt. Das „U“ steht für Umlage. Der Arbeitgeber zahlt eine Umlage an das Finanzamt und der Arbeitnehmer erhält das Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur.
  • Das Geld wird im Falle einer Insolvenz nicht mehr von Ihrem Arbeitgeber an Sie gezahlt, sondern von der Arbeitsagentur an Sie gezahlt. Die Arbeitsagentur muss darüber hinaus auch eine Bescheinigung ausstellen, auf der die Steuerfreiheit festgehalten wird.
  • Sie müssen in Ihrer Steuererklärung angeben, dass Sie Insolvenzzahlungen erhalten haben. Wichtig ist es auch einzutragen, in welcher Höhe dies erfolgt ist.  
  • Erhalten Sie nach den Insolvenzzahlungen Arbeitslosengeld, so sind diese Zahlungen ebenfalls in dem Lohnsteuerjahresausgleich aufzuführen. Beide Zahlungen unterliegen nicht der Steuer.

Die Steuerfreiheit vom Insolvenzgeld steht unter dem Progressionsvorbehalt

  • Wer Insolvenzgeld erhält, kann sich darüber freuen, dass diese Zahlungen steuerfrei sind. Grundsätzlich erhalten Sie für höchstens drei Monate die steuerfreie Ersatzleistung, nachdem Ihr Arbeitgeber in Insolvenz gegangen ist. Diese Leistung steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Progression.
  • Die Progression bedeutet, dass Sie mehr Steuern zahlen müssen, je höher Ihre Einnahmen sind. Die Zahlungsbeiträge werden proportional zu den Einkünften höher.
  • Erhalten Sie steuerfreie Einnahmen, so werden diese von den zu versteuernden Einnahmen abgezogen. Aus diesem Grund müssen Sie sie auch in der Steuererklärung angeben. Der Steuersatz wird jedoch nach der Höhe Ihrer zu versteuerten Einkünfte ermittelt. Die Progression steht demzufolge unter dem Vorbehalt, dass Steuerfreibeträge abgezogen werden.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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