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Vollmachtsarten - so formulieren Sie die Richtige

Eine Vollmacht kann Ihr Schicksal sein.
Eine Vollmacht kann Ihr Schicksal sein. © S. Hofschlaeger / Pixelio
Es gibt eine ganze Reihe von Vollmachtsarten. Der Inhalt einer Vollmacht richtet sich nach dem Zweck, den Sie mit einer Bevollmächtigung verfolgen. Um die richtige Formulierung zu finden, sollten Sie die Unterschiede kennen.

Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft an einen Dritten erteilte Vertretungsmacht. Je nachdem, welchen Zweck und welches Ziel Sie mit der Bevollmächtigung verbinden, ändert sich der Inhalt der Vollmacht. Um die Risiken eines Missbrauchs bei allen Vollmachtsarten zu verringern oder auszuschließen, sollten Sie wissen, wie man im Einzelfall eine Vollmacht formuliert. Verstehen Sie den Text im Folgenden so, dass Sie der Vollmachtgeber sind und eine andere Person bevollmächtigen.

Die Zielrichtung bestimmt die Vollmachtsarten

  • Bei der Innenvollmacht erklären Sie gegenüber einer anderen Person, dass Sie diese bevollmächtigen. Bei der Außenvollmacht erklären Sie gegenüber einem Dritten, dass Sie eine andere Person bevollmächtigen, für Sie etwas Bestimmtes zu tun.
  • Die Erteilung einer Vollmachtsurkunde ist nicht erforderlich, aber ratsam. Wenn nämlich der Bevollmächtigte ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde handelt, kann der Dritte das Geschäft unverzüglich zurückweisen und Sie tragen das Risiko, dass Sie zu spät handeln. Dieses Risiko verwirklicht sich vor allem bei Kündigungen. Werden sie mangels Vollmachtsurkunde zurückgewiesen, kann die Kündigungsfrist abgelaufen sein und eine Vertragsverlängerung nach sich ziehen.
  • Nach dem Umfang der Vollmacht können Sie eine Spezialvollmacht (die Sie für ein bestimmtes Geschäft erteilen), Gattungsvollmacht (für eine Gattung von Geschäften) und Generalvollmacht (für alle Geschäfte, bei denen eine Vertretung zulässig ist) erteilen.

Vorsicht bei Generalvollmachten

  • Bedenken Sie bei einer Generalvollmacht, dass der Bevollmächtigte faktisch unbeschränkt für Sie handeln kann. Besser ist immer, eine Vollmacht nur für einen bestimmten Einzelfall auszustellen und diese Situation genau zu umschreiben.
  • In einigen Fällen bestimmt das Gesetz den Umfang der Vollmacht. So erstreckt sich die Prokura, die eine besondere Vollmacht ist, auf Geschäfte jeglicher Art, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
  • Soweit Sie eine Person allein zur Vertretung ermächtigen, erteilen Sie eine Einzelvollmacht. Sollen dagegen nur mehrere (etwa zwei) Personen zusammen vertretungsberechtigt sein, erteilen Sie ihnen gemeinsam eine Gesamtvollmacht. So kann gemäß manchen Vereinssatzungen der erste Vorsitzende nur gemeinsam mit dem zweiten Vorsitzenden rechtsgeschäftlich für den Verein handeln.

Verfügungsbefugnis für Geld und Person

  • Bei einer Kontovollmacht erteilen Sie einer dritten Person die Befugnis, über ein Ihnen gehörendes Giro- oder Sparkonto zu verfügen. Teils verwenden die Banken hierfür bankeigene Formulare.
  • Zu den Vollmachtsarten gehört auch die Betreuungsvollmacht. Damit bevollmächtigen Sie eine andere Person, für den Fall, dass Sie selbst körperlich oder geistig nicht mehr handeln können, Sie rechtsgeschäftlich zu vertreten.
  • Möchten Sie einen Anderen zum Abschluss eines notariell beurkundungspflichtigen Geschäfts bevollmächtigen (Immobilienkaufvertrag, Grundschuldbestellung, Gesellschaftsvertrag) müssen Sie selbst Ihre Vollmacht ebenfalls notariell beurkunden.

Vorsicht vor Anschein und Duldung

  • Ferner zählt das Gesetz auch die Duldung- und Anscheinsvollmacht zu den Vollmachtsarten. Bei der Duldungsvollmacht setzen Sie einen Rechtsschein, der einen anderen veranlasst, für Sie zu handeln. Sie dulden sein Handeln. Bei der Anscheinsvollmacht erkennen Sie zwar nicht, dass eine andere Person für Sie handelt, hätten es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen und verhindern können.
  • Sie können jede erteilte Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Verlangen Sie in diesem Fall die Originalurkunde zurück oder informieren Sie nach Möglichkeit die Betracht kommenden Personen, dass Sie die Vollmacht widerrufen haben.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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