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Vollmacht für Kreditkarte beantragen - so geht's

Erstellen Sie eine Kreditkarten-Vollmacht!
Erstellen Sie eine Kreditkarten-Vollmacht!
Eine Vollmacht für eine Kreditkarte auszustellen geht schnell und unkompliziert. Beachten Sie dennoch ein paar Hinweise. Ihre Vollmacht sollte alle wesentlichen Informationen enthalten, um rechtsverbindlich zu sein.

In manchen Situationen ist es praktisch jemand anderen zu bevollmächtigen mit der eigenen Kreditkarte Zahlungen vorzunehmen. Sie können in wenigen Schritten eine Vollmacht anfertigen.

So verfassen Sie eine Vollmacht für Ihre Kreditkarte

Sie können eine andere Person bevollmächtigen mit Ihrer Kreditkarte Zahlungen vorzunehmen, indem Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen. Beachten Sie unbedingt, dass Sie als Aussteller die Vollmacht unterzeichnen, sowie die bevollmächtigte Person unterzeichnet. Nur so ist die Vollmacht für beide verbindlich.

  1. Erklären Sie in der Vollmacht, dass Sie die andere Person ermächtigen Ihre Kreditkarte für Sie zu benutzen.
  2. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihren Geburtsort sowie Ihr Geburtsdatum sowie diese Daten des Bevollmächtigten.
  3. Legen Sie zu Ihrer Sicherheit einen maximalen finanziellen Rahmen fest, indem Sie schreiben, dass der Bevollmächtigte Zahlungen bis maximal zu diesem Betrag vornehmen darf.
  4. Beschränken Sie den Bevollmächtigungszeitraum. Nur so kann der Bevollmächtigte keinen Missbrauch der Zahlungsbefugnis betreiben, wenn Sie von vorneherein den Zeitraum beschränken.
  5. Stellen Sie nun die Vollmacht in zweifacher Ausführung aus und unterzeichnen Sie beide Versionen. Der Bevollmächtigte sollte ebenfalls beide Dokumente unterzeichnen.
  6. Nun können Sie eine Vollmacht aufbewahren und der Bevollmächtigte erhält ebenfalls eine. Der Bevollmächtigte kann nun die Vollmacht vorweisen, wenn er mit Ihrer Kreditkarte zu Ihren Lasten Zahlungen tätigt.
  7. Sie können die Vollmacht wieder löschen, indem Sie sie Ihrem Bevollmächtigten wegnehmen, ihm gegenüber die Beendigung der Bevollmächtigung erklären oder gegenüber Dritten erklären, dass er nicht mehr bevollmächtigt ist. Die Vollmacht erlischt, sobald der von Ihnen bestimmte Bevollmächtigungszeitraum abgelaufen ist.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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