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Eine Generalvollmacht beim Notar beglaubigen lassen - so geht's

Lassen Sie die Generalvollmacht vom Notar beglaubigen!
Lassen Sie die Generalvollmacht vom Notar beglaubigen!
Sie können jemandem eine Generalvollmacht erteilen, sodass er alle Rechtsgeschäfte mit Rechtswirkung für Sie tätigen und Ihren Geschäftspartnern gegenüber als Stellvertreter auftreten kann. Lassen Sie die Generalvollmacht beim Notar beglaubigen, wenn der Vertreter auch Rechtsgeschäfte über Grundstücke abschließen soll.

Was Sie benötigen:

  • Stellvertreter oder Prokurist
  • Notar

Wissenswertes über die Generalvollmacht

  • In vielen Situationen ist es sinnvoll, einen Stellvertreter zu haben. Jeder, der eine Firma leitet, kennt Situationen, in denen er nicht vor Ort sein kann. Sie können einen Stellvertreter bevollmächtigen, dies müssen Sie je nachdem, welchen Umfang die Vollmacht haben soll, vom Notar beglaubigen lassen. Sie können allerdings auch einen Stellvertreter auswählen und ihm eine Generalvollmacht gemäß § 164 BGB aussprechen, die nicht vom Notar beglaubigt werden muss. Der Unterschied liegt darin, ob Ihr Stellvertreter ermächtigt werden soll, Grundstücke zu veräußern oder mit Rechten zu belasten oder nicht.
  • Die Generalvollmacht kann weiter reichen als die Prokura. Die Prokura geht aber hingegen mindestens so weit wie die Handlungsvollmacht. Sie sollten eine Person auswählen, der Sie vertrauen und bei der Sie sich sicher sind, dass sie niemals rechtsmissbräuchlich handeln würde.
  • Legen Sie den Umfang der Generalvollmacht fest. Vielleicht möchten Sie die auserwählte Person nicht für alle Rechtsgeschäfte, sondern nur für ganz bestimmte, festgelegte Bereiche bevollmächtigen. Sie sollten jede Option bedenken, bevor Sie eine Vollmacht ausschreiben. 
  • Soll der Stellvertreter über den Verkauf und die Belastung von Grundstücken mit Rechten entscheiden, muss die Generalvollmacht notariell beurkundet werden. Sie müssen die notarielle Urkunde danach dem Grundbuchamt vorlegen.
  • Suchen Sie einen Notar in Ihrer Nähe aus. Sie können im Internet oder in den Gelben Seiten zahlreiche Notare auffinden.
  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Notar. Instruieren Sie den Notar vorab darüber, dass Sie eine Generalvollmacht notariell beglaubigen lassen wollen.
  • Er wird Ihnen nach Wunsch eine schriftliche Terminbestätigung schicken und Ihnen vorab mitteilen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
  • Der Notar wird die Generalvollmacht beglaubigen lassen und Ihnen anschließend eine Ausfertigung zukommen lassen. Er wird seinem Schreiben eine Rechnung beifügen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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