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Vollmacht für eine Kontoauflösung - das sollten Sie dabei beachten

Inhaltsverzeichnis

Kontovollmacht kann Missbrauchspotential beinhalten.
Kontovollmacht kann Missbrauchspotential beinhalten.
Eine Kontoauflösung ist jedenfalls einfacher als eine Kontoeinrichtung. Wollen oder können Sie nicht selbst zur Bank gehen, können Sie eine andere Person beauftragen und ihr eine Vollmacht erteilen. Aber ganz so einfach ist es nicht.

Eine Kontoauflösung ist eine formale Angelegenheit, bei der die Bank darauf achten muss, dass alles ordnungsgemäß verläuft. Aus diesem Gesichtspunkt heraus ergeben sich einige Aspekte, wenn Sie eine Vollmacht für eine Kontoauflösung erteilen möchten.

Bank prüft die Formalitäten der Kontoauflösung

  • Im Idealfall gehen Sie natürlich selbst zu Ihrer Bank und beantragen dort die Kontoauflösung.
  • Ist Ihnen dies nicht möglich, müssen Sie beachten, dass die Banken für die Kontoauflösung meist ein besonderes Formular bereithalten, das der von Ihnen Bevollmächtigte dann unterzeichnen muss.
  • Aus der Sicht der Bank besteht das Problem darin, dass sie auf die wirksame Erteilung und den Bestand einer Vollmacht vertrauen muss. Sie kann kaum überprüfen, ob die Vollmacht tatsächlich von Ihnen ausgestellt wurde oder nicht. Sie müssen also damit rechnen, dass die Bank die Auflösung des Kontos durch den Bevollmächtigten auf der Grundlage Ihrer Vollmacht nicht akzeptiert.
  • Überlegen Sie auch, welche Aspekte mit dem Konto selbst noch verbunden sind. Befindet sich das Konto im Minusbereich, will die Bank wissen, wie der Ausgleich erfolgen soll. Ist Guthaben vorhanden, muss klar sein, was damit geschehen soll.
  • Formulieren Sie eine eventuelle Vollmacht also möglichst präzise und beschränken Sie sie im Idealfall ausschließlich auf die Auflösung. Schließen Sie andere Befugnis ausdrücklich aus.

Barauszahlung von Guthaben begründet Zweifel an der Vollmacht

  • Vor allem ist dieser Aspekt auf dem Hintergrund zu sehen, was mit einem eventuell auf dem Konto verbliebenen Guthaben passieren soll. Soll das Guthaben in bar an den Bevollmächtigten ausgezahlt werden, dürfte die Bank besonders misstrauisch sein. Einfacher ist es, wenn das Guthaben auf ein Konto überwiesen wird, das auf Ihren Namen ausgestellt ist. Dann dürfte ein Missbrauch nahezu ausgeschlossen sein.
  • Sie müssen damit rechnen, dass die Bank die Auflösung durch den Bevollmächtigten alleine nicht akzeptiert und das Formular zur Auflösung des Kontos zu Ihnen nach Hause schickt und Sie auffordert, das Formular persönlich zu unterschreiben.

Unterstützen Sie den Vorgang zusätzlich

  • Hilfreich ist, wenn Sie dem Bevollmächtigten zumindest die Kopie Ihres Personalausweises mitgeben oder wenn Sie absolutes Vertrauen haben, vielleicht auch das Original.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift auf der Vollmacht möglichst identisch ist mit der Unterschrift, die Sie bei der Einrichtung des Kontos bei der Bank hinterlassen haben.
  • Um Ihrem Wunsch Nachdruck zu verleihen, können Sie auch den Sachbearbeiter Ihrer Bank anrufen und ihn informieren, dass Sie die Auflösung wünschen und einen Bevollmächtigten mit den Formalitäten beauftragt haben.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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