Alle Kategorien
Suche

Untersuchungsberechtigungsschein in Bayern beantragen - so geht's

Medizinische Untersuchung für Jugendliche Pflicht
Medizinische Untersuchung für Jugendliche Pflicht
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Jugendliche vor Eintritt in das Berufsleben von einem Arzt untersucht werden müssen. Für die Abrechnung braucht der Arzt den Untersuchungsberechtigungsschein für das jeweilige Bundesland - z.B. Bayern.

Was Sie benötigen:

  • Informationsheft
  • weißer Untersuchungsberechtigungsschein für Erstuntersuchung
  • roter Untersuchungsberechtigungsschein für Nachuntersuchung

Wie Sie den Untersuchungsberechtigungsschein in Bayern beantragen

  • Jugendliche müssen sich vor Eintritt in das Berufsleben von einem Arzt untersuchen lassen und dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung vorlegen.
  • Als jugendlicher Berufseinsteiger sind Sie verpflichtet, an einer Erstuntersuchung und dann innerhalb eines Jahres an einer Nachuntersuchung teilzunehmen.
  • Die Untersuchung ist für Sie kostenlos. Sie erhalten Untersuchungsberechtigungsscheine von der Schule, die Sie in der Abschlussklasse bzw. der neunten Jahrgangsstufe besuchen.
  • Für die Erstuntersuchung erhalten Sie einen weißen Untersuchungsberechtigungsschein für Bayern und für die Nachuntersuchung einen roten Untersuchungsberechtigungsschein für Bayern.
  • Außerdem erhalten Sie von der Schule ein Informationsheft, in dem alles noch mal erklärt wird.
  • Sie brauchen die Untersuchungsberechtigungsscheine also nicht extra zu beantragen; es ist gesetzlich festgelegt, dass die Schulen diese an die Schüler ausgeben.
  • Den roten Untersuchungsberechtigungsschein brauchen Sie erst für die Nachuntersuchung; heben Sie ihn gut auf.

So verwenden Sie die Untersuchungsberechtigungsscheine für Bayern

  • Für die Erstuntersuchung brauchen Sie den weißen Untersuchungsberechtigungsschein. Unterschreiben Sie den Schein, sorgen Sie dafür, dass auch Ihr Erziehungsberechtigter den Schein unterschreibt, und geben Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim Arzt ab.
  • Wenn es Zeit für die Nachuntersuchung ist, nehmen Sie den roten Untersuchungsberechtigungsschein und verfahren damit genauso.
  • Die Untersuchungen und natürlich auch die Untersuchungsberechtigungsscheine sind für Sie kostenlos.
  • Ihr Arzt braucht die Untersuchungsberechtigungsscheine, damit er abrechnen kann.
Teilen:
Der Inhalt der Seiten von www.helpster.de wurde mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann gleichwohl keine Gewähr übernommen werden. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebots ausgeschlossen. Informationen und Artikel dürfen auf keinen Fall als Ersatz für professionelle Beratung und/oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte angesehen werden. Der Inhalt von www.helpster.de kann und darf nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.