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Unterschied "freiwilliges Mitglied" und "Pflichtmitglied" einer Krankenkasse - eine Erklärung

Ob freiwillig oder pflichtversichert, die Leistungen unterscheiden sich kaum.
Ob freiwillig oder pflichtversichert, die Leistungen unterscheiden sich kaum.
Die meisten Bundesbürger sind Pflichtmitglieder bei der gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt aber auch Ausnahmen. Das sind jene, die sich entschieden haben, als freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Der Unterschied zwischen beiden Varianten ist nicht groß.

Das ist der Unterschied zwischen einem freiwilligem Mitglied und einem Pflichtmitglied

  • In den Leistungen wird ein freiwilliges Mitglied kaum einen Unterschied zu einem Pflichtmitglied bemerken. Die Leistungen und Pflichten ähneln sich sehr. Vorsicht ist nur beim Thema Krankengeld geboten. Hier kann eine Versorgungslücke entstehen, wenn Ihr Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2013: 4.350 Euro). Die Höhe des Krankengeldes wird maximal anhand dieses Betrages ermittelt, auch wenn Sie deutlich mehr verdienen.
  • Bei der privaten Krankenversicherung hängt die Höhe Ihres Beitrages vom gewählten Tarif, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab. Im Unterschied dazu spielt bei der Prämienberechnung der Krankenkassen lediglich Ihr Einkommen eine Rolle, wie auch bei jedem Pflichtversicherten in der GKV.
  • In der GKV gibt es einen großen Vorteil. Kinder und nicht berufstätige Ehepartner sind hier in Form der sogenannten Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Sind Sie selbst in der privaten Krankenversicherung versichert, entfällt dieser Vorteil und jedes Familienmitglied, das nicht selbst pflichtversichert ist, wird auch in der privaten Krankenversicherung oder als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert. In jedem Fall zahlen Sie hier für jeden weiteren Versicherten monatliche Gebühren.

So werden Sie freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse

  • Die meisten Arbeitnehmer sind Pflichtmitglieder. Das zu ändern, ist nicht leicht. Pauschal gilt, dass jeder Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Einkommen von mehr als 450 Euro im Monat bei der Krankenkasse seiner Wahl pflichtversichert ist. Das ändert sich erst, wenn das regelmäßige Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, die sich jedes Jahr verändert.
  • Auch die meisten Rentner und Studenten sind Pflichtmitglied bei Ihrer Krankenkasse. Eine Ausnahme davon stellen jene Rentner dar, die nicht mehr versicherungspflichtig sind, zum Beispiel, weil sie über viele Jahre privat krankenversichert waren. 
  • Studenten können sich zu Beginn ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das macht Sinn, wenn Sie lieber bei einer privaten Krankenversicherung Kunde werden möchten. Lassen Sie sich aber vorher gründlich durchchecken, da die Mitgliedschaft in der PKV bei gesundheitlichen Problemen abgelehnt werden kann.
  • Im Gegensatz zu Arbeitnehmern sind Selbstständige generell von der Versicherungspflicht befreit. Sie haben die Wahl, ob sie als freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben möchten oder in die PKV wechseln.
  • Auch Beamte und Pensionäre können sich generell freiwillig versichern.

Das "freiwillige Versichern" bedeutet übrigens nicht, dass Sie auch die Wahl haben, nicht krankenversichert zu sein. In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Wenn Sie sich nicht für die gesetzliche Deckung entscheiden, müssen Sie sich bei einem privaten Versicherer krankenversichern.

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