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So verfassen Sie ein Widerspruchsschreiben gegen behördliche Entscheidungen

Widerspruchsschreiben können Sie meist formlos abgeben. Am Besten bei der Behörde nach den Formalien fragen.
Widerspruchsschreiben können Sie meist formlos abgeben. Am Besten bei der Behörde nach den Formalien fragen.
Behördliche Entscheidungen wie beispielsweise die Forderungen vom Finanzamt, die Festsetzung des Arbeitslosengeldes bei der Agentur für Arbeit oder die Ablehnung von Einbürgerungs- oder anderen Anträgen, kennt jeder. Wichtig ist es, das Schreiben zunächst gut durchzulesen, bevor Sie ein Widerspruchsschreiben aufsetzen.
  1. Lesen Sie das Schreiben zunächst gut durch. „Beamtendeutsch“ ist oft schwer zu verstehen. Bitten Sie einen Bekannten, Freund, Nachbarn, dem Sie vertrauen darum, die behördliche Entscheidung mit Ihnen zu lesen und zu sagen, wie er/sie die Sache versteht.
  2. Sind Sie mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden, ist die Forderung des Finanzamtes zu hoch, ist Ihr Antrag fälschlicherweise abgelehnt worden, haben Sie in der Regel das Recht, binnen eines Monats Widerspruch einzulegen. Über dieses Recht informiert Sie auch das Schreiben, in dem Ihnen die Entscheidung mitgeteilt wurde.
  3. Ist die Form des Widerspruchs nicht näher beschrieben, bietet sich ein formloses Schreiben an. Achtung! Bei einigen Behörden gibt es Formalia wie beispielsweise Formblätter oder Formulierungen. Hier sollten Sie im Zweifelsfall nachfragen. Selbst das Finanzamt hat inzwischen eine „Kundenhotline“.

Das Widerspruchsschreiben formulieren

  1. Im formlosen Schreiben formulieren Sie kurz Ihren Widerspruch und begründen diesen. Z.B. „Ich möchte Widerspruch einlegen gegen Ihre Entscheidung vom (Datum). Die Forderung von (Betrag) ist zu hoch. Ich bitte Sie meine Freibeträge aus den Monaten (Zeitraum) entsprechend zu berücksichtigen. In der Tabelle anbei habe ich bereits eine Zusammenstellung meiner Einkünfte beigelegt. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie mir entsprechende Formblätter zu.“
  2. Haben Sie ein Formular oder eine Vorgabe, ist die Sache einfacher: füllen Sie das Formular unbedingt vollständig aus.
  3. Bei Behörden ist es immer ratsam, das entsprechende Aktenzeichen, die Kundennummer oder ähnliches anzugeben, damit der Sachbearbeiter weiß, an wen er Ihr Anliegen weiterleiten kann.
  4. Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, haben Sie noch die Möglichkeit, eine Klage beim Sozialgericht einzureichen. Ihre Optionen teilt Ihnen auch der Widerspruchbescheid mit. In der Regel sind Klagen vor dem Sozialgericht ohne Anwaltskosten möglich.

Übrigens: Bevor Sie einen Widerspruch einlegen oder gar Klage einreichen, ist oft ein freundliches Telefongespräch mit dem Sachbearbeiter hilfreich. Meist sind diese Leute gerne bereit, Ihnen den genauen Hergang ihrer Entscheidung zu erörtern. Wenn es sich um kleine Beträge handelt, oder um keine „schreiende Ungerechtigkeit“, sollten Sie die Sache auf sich beruhen lassen. Das schont Ihre Nerven.

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