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So bekomme ich eine Meldebestätigung

Eine Meldebestätigung bekommen Sie ganz einfach.
Eine Meldebestätigung bekommen Sie ganz einfach.
Eine Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie unter Ihrer Adresse gemeldet sind. Weitere Informationen (Konfession, Familienstand usw.) werden nicht aufgeführt. Dieser Auszug aus dem Melderegister dient zu beispielsweise zur Vorlage bei Behörden (etwa für den Arbeitslosengeld-Antrag), bei Ihrem neuen Vermieter oder für Rentenzwecke.

Was Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder
  • evtl. Mietvertrag

Voraussetzung: Ordnungsgemäße Meldung beim Einwohnermeldeamt

  • Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie ordnungsgemäß an Ihrem Wohnsitz angemeldet sind; dies ist in Deutschland nach einem Umzug innerhalb einer Woche verpflichtend, Versäumnisse ziehen Bußgelder nach sich. Zudem werden Sie erst nach Ihrer Ummeldung ins örtliche Wählerverzeichnis aufgenommen.
  • Bei den meisten Gemeinden können Sie sich anmelden, indem Sie entweder persönlich vorsprechen oder eine schriftliche Mitteilung schicken. In beiden Fällen sind Sie aufgefordert einen Meldeschein ausfüllen. Diesen erhalten Sie entweder auf dem Amt in Papierform, oder Sie finden ihn im Download-Bereich der Meldebehörde im Internet. Für alle Angehörigen einer Familie genügt EIN Meldeschein, wenn die Mitglieder gemeinsam wohnen.
  • Zahlreiche Gemeinden führen ihr Melderegister inzwischen automatisiert. In diesem Fall entfällt der Meldeschein: Sie können bei persönlichem Erscheinen bei der Behörde die Richtigkeit Ihrer Daten auf einem entsprechenden Ausdruck durch Ihre Unterschrift bestätigen.
  • Erforderliche Unterlagen: Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie Ausweise Ihrer Familienmitglieder, sofern diese unter derselben Anschrift gemeldet werden sollen. Einige Meldeämter verlangen zudem die Vorlage des entsprechenden Mietvertrags; klären Sie dies am besten vorab telefonisch.
  • Sobald Ihre Anmeldung erfasst ist, erhalten Sie vom Einwohnermeldeamt eine Meldebestätigung zur Vorlage beim Vermieter oder für Ihre eigenen Unterlagen.

Meldebestätigungen zur Vorlage bei Ämtern und Behörden

  • Wie Aufenthalts-, und Lebensbescheinigungen, erhalten Sie auch Meldebescheinigungen bei Ihrer Meldebehörde. Wenn Sie sich unsicher sind wo das Einwohnermeldeamt in Ihrem Wohnort zu finden ist, sehen Sie auf dem Internet-Auftritt Ihrer Stadt nach oder fragen Sie auf dem Gemeinde-/ Bürgeramt.

Bearbeitungsdauer und Kosten einer Meldebestätigung

  • Sind Sie ordnungsgemäß gemeldet, erhalten Sie nach Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses Ihre Meldebescheinigung sofort als Ausdruck.
  • Im Normalfall erheben die Meldeämter eine Bearbeitungsgebühr (zwischen 5 und 8 Euro). Ausnahmeregelungen bestehen beispielsweise für den ALG-II-Antrag: hierfür erhalten Sie auf Nachfrage eine zweckgebundene Meldebescheinigung kostenlos. 
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