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Polizeiliche Meldebescheinigung - bei der Polizei eine aktuelle Auskunft erhalten

Meldestelle der Polizei im Rathaus
Meldestelle der Polizei im Rathaus © Florian Wehde / unsplash.com
In Deutschland gilt generell eine Meldepflicht. Wer sich längere Zeit nicht ausdrücklich zum Besuch von Freunden und Verwandten in einer Wohnung oder einem Haus aufhält, muss sich anmelden. Die polizeiliche Meldebescheinigung gibt es bei den dafür zuständigen Behörden.

Bescheinigung über aktuellen Wohnsitz beantragen

Ab und zu brauchen Sie eine polizeiliche Meldebescheinigung zur Vorlage bei Ämtern (Versorgungsämtern), Banken oder bei einem Arbeitgeber. Sie erhalten auf entsprechenden Antrag jederzeit eine aktuelle Meldebescheinigung vom Bürgeramt. Den Nachweis verlangen Dritte, um sicherzugehen, dass Sie unter der angegebenen Adresse wirklich gemeldet sind.

Die gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten Sie mit Angaben zu Ihnen selbst und weiteren gemeldeten Familienmitgliedern.

Normalerweise sind in der Bescheinigung Familienname(n), Vorname(n), Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Staatsangehörigkeit(en) sowie die aktuelle(n) Anschrift(en), Hauptwohnung und Nebenwohnung aufgeführt. Bei Bedarf können Sie frühere Anschriften eintragen lassen.

Sie brauchen bei persönlicher Vorsprache Ihren Personalausweis oder Pass. Eine schriftliche Antragstellung ist ebenfalls möglich. Legen Sie eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass bei.

Die Verwaltungsgebühr für eine polizeiliche Meldebescheinigung (Meldestelle bei der Polizei) aus dem Melderegister beträgt 5 Euro. Rentenangelegenheiten sind von Gebühren ausgenommen. Verwaltungsgebühren müssen Sie im Voraus überweisen.

Polizeilich den neuen Wohnsitz melden

Die polizeiliche Meldebescheinigung erhalten Sie vielerorts nicht bei der Polizei, sondern bei der Meldebehörde der Kommune (Bürgeramt). Sie haben nach dem Umzug zwei Wochen Zeit, beim Bürgeramt den Wohnsitz anzumelden. Anmelden muss sich, wer länger als drei Monate in Deutschland am selben Ort wohnt.

Für die Anmeldung des Wohnsitz bei Umzug oder Zuzug benötigen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung. Wohnungsgenossenschaften oder Baugemeinschaften geben diese in der Regel bei der Wohnungsübergabe aus. Sollten Sie keine erhalten haben, müssen Sie nach einer verlangen. Für private Vermietungen gibt es oft auf der Seite des zuständigen Bürgeramts einen Vordruck.

Bürgerämter in großen Städten haben oft ein Tool, bei dem Sie online Termine für die Um- oder Anmeldung buchen müssen. Für den Termin selbst benötigen Sie die Wohnungsgeberbestätigung und Ihren Personalausweis und Reisepass. Sie müssen verschiedene Dokumente umschreiben. Das geschieht alles in einem Termin. Bewahren Sie die Meldebestätigung gut auf.

Eine Meldebescheinigung erhalten Sie entweder auf Anfrage oder mit An- oder Ummeldung bei einem Umzug. Bewahren Sie die Bestätigung gut auf.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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