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Schnellstraße mit Fahrrad? - Diese Verkehrsregeln sind als Radfahrer zu beachten

Als Rennradler auf einer Landstraße fahren.
Als Rennradler auf einer Landstraße fahren.
Sie wollen eine längere Fahrradtour machen und auf einer Schnellstraße fahren, um zügig voranzukommen? Hier einige Tipps, wie Sie die Verkehrsregeln nicht brechen und dennoch schnell fahren können.

Was Sie benötigen:

  • Fahrradkarten
  • Straßenkarten

Wie Sie Schnellstraßen erkennen

  • Autobahnen gelten generell als Schnellstraßen.
  • Alle Kraftfahrstraßen, auf denen Fahrzeuge mindestens 60 km/h fahren müssen, gelten als Schnellstraßen.
  • Vierspurige Bundesstraßen gehören meistens auch bereits in diese Kategorie.
  • Bundesstraßenabschnitte mit einer Mindestgeschwindigkeitsangabe von 60 km/h gelten generell als Schnellstraße.

Aber: Bundesstraßen dienen grundsätzlich NICHT ausschließlich dem Schnellverkehr - eine Chance für Fahrradfahrer? Lesen Sie mehr. 

Mit dem Fahrrad schnell vorankommen

Wenn Sie gern und viel mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind oder auch als Sportler jede Minute auf dem Fahrradsattel verbringen, dann wollen Sie gern schnell vorankommen. Hier einige Tipps, wie das gelingen kann - und was Sie laut Gesetz und Straßenverkehrsordnung nicht tun dürfen.

  • Sie müssen Radwege benutzen, wenn es auf Ihrer Strecke welche gibt, auch wenn diese nicht direkt parallel zu einer Straße verlaufen.
  • Auf Autobahnen und Schnellstraßen mit einer Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h für dafür zugelassene Fahrzeuge dürfen Sie NICHT mit dem Fahrrad fahren - auch als Radprofi nicht.
  • Trainieren können Sie problemlos auf zweispurigen Bundesstraßen und Landstraßen. Diese dürfen von Fahrradfahrern benutzt werden.
  • Sportlergruppen können über den Verband auch Sondergenehmigungen einholen.
  • Polizeidienststellen geben auch gern Auskunft für Einzelradsportler, die auf bestimmten Strecken trainieren wollen.
  • Sobald eine Bundes- oder Landstraße vierspurig wird, müssen Sie sie verlassen, weil dieser Abschnitt dadurch zur Schnellstraße wird.
  • Sie müssen sich auf Straßen rechts halten, denn es gilt das Rechtsfahrgebot. Das besagt, dass Sie sich am Straßenrand orientieren müssen.
  • Mit viel Gepäck auf Fahrradtouren müssen Sie damit rechnen von überholenden Fahrzeugen, insbesondere Lastkraftwagen, im Windsog aus dem Gleichgewicht gebracht zu werden. Deshalb ist es ratsam, auf Fahrradreisen völlig auf Landstraßen zu verzichten.

Informationen und Links für Fahrradfahrer

Hier noch mehr Tipps und Informationen für alle Fahrradfahrer zum Nachlesen, damit Sie ganz sicher sein können, sich richtig zu verhalten.

  • Im Internet gibt es ein Portal für Radreisen und Reiseradler mit vielen Tipps für längere Touren und schnelles Fahren - ohne Schnellstraßen. 
  • Die Regeln der StVO für Radfahrer sind für Sie interessant. Hier wird mit Vorurteilen und der Volksmeinung etwas aufgeräumt.
  • Die Definition von Autobahnen, Schnellstraßen und Bundesstraßen können Sie ebenfalls im Internet finden und überprüfen.

Gute Fahrt!

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