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Das Radfahren gegen die Einbahnstraße - darauf sollten Sie achten

Auch hier gibt es Ausnahmen.
Auch hier gibt es Ausnahmen. © Benjamin Klack / Pixelio
Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung sind vielseitig und wer kennt sie schon komplett? Und wie ist es nun wirklich mit den Einbahnstraßen beim Radfahren? Dürfen Sie entgegen der Richtung der Einbahnstraße fahren, oder gilt auch für Sie die Einbahnstraßen-Beschilderung? Wenn Sie unsicher sind, lesen Sie einfach hier weiter.

Das Radfahren gegen die Einbahnstraße

Wenn Sie gegen die Einbahnstraße Rad fahren wollen, werden Sie enttäuscht, denn grundsätzlich ist dies nicht erlaubt. Aber auch hier gilt: keine Regel ohne Ausnahmen. Und die Ausnahmen finden Sie hier:

  • Was als Testversuch bis zum Ende des Jahres 2000 eingeführt wurde, haben die meisten deutschen Städte jetzt fest übernommen: In besonders verkehrsarmen Bereichen kann eine Einbahnstraße für Fahrradfahrer in beide Richtungen frei gegeben werden. Das KANN heißt für Sie: Nicht Sie beim Radfahren entscheiden. Achten Sie unbedingt auf die Beschilderung.
  • Sie erkennen ganz leicht, ob Sie gegen eine Einbahnstraße fahren dürfen. Und zwar dürfen Sie beim Radfahren die entgegengesetzte Richtung immer dann einschlagen, wenn unter dem roten Schild ein weiteres kleines Schild angebracht ist. Auf diesem finden Sie das gemalte Bild eines Fahrrads und darunter den Schriftzug "frei". Nur dann können Sie, ohne mit Bußgeldern rechnen zu müssen, entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung Rad fahren.
  • Achten Sie aber auch hier darauf: Sie sind der Schwächere. Fahren Sie am rechten Rand, achten Sie darauf, ob entgegenkommende Fahrzeuge Sie sehen können und bedenken Sie, das auch alle anderen Verkehrsregeln nicht aufgehoben sind: Rechts vor Links gilt hier genauso, auch und gerade weil oft nur mit Verkehr von rechts gerechnet wird.

Wann Autofahrer mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen müssen

Wie Sie beim Rad fahren erkennen, dass Sie gegen die Richtung einer Einbahnstraße fahren dürfen, ist nun geklärt. Und wenn Sie als Autofahrer unterwegs sind?

  • Fahren Sie grundsätzlich immer so, dass Sie im Notfall noch anhalten können, denn nicht jeder Radfahrer hält sich an die Regel, wie sie derzeit besteht. Vor allem in Wohngebieten mit Einbahnstraßen sollten Sie entsprechend vorsichtig sein.
  • Auch Sie können die Einbahnstraßen erkennen, auf denen Ihnen Radfahrer entgegenkommen könnten: Auch Sie finden unter dem blauen Einbahnstraßen-Schild ein weiteres kleines Hinweisschild. Dieses zeigt ein aufgemaltes Fahrrad mit 2 Pfeilen nach oben und unten.
  • Auch für Sie gilt außerdem: Fahren Sie vorsichtig und äußerst rechts, damit Sie keinen Radfahrer übersehen und verletzen.
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